Mikroförderprogramm
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Förderantrag
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Wen wir fördern
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Hier könnt ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.
Förderhöhe
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.
Wann wir fördern
Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.
Was wir fördern
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tut. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit eurem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.
1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!
Ihr wollt euren Verein fit machen für eine digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern, sich vernetzen oder in euer Know-how investieren? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – bei uns könnt ihr die Sachausgaben dafür beantragen.
2. Ehrenamtliche gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle
Ob ihr über Mitmachmöglichkeiten in eurem Verein informieren, eure Webseite auf Vordermann bringen oder eine Schnupper-Aktion durchführen möchtet – Hauptsache es begeistert Menschen, sich bei euch zu engagieren. Besonders gut: Ihr habt eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Aber auch die bereits Engagierten sollen nicht aus dem Blick geraten: Eine Qualifizierung, neue Möglichkeiten, sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder einfach ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön: Ihr wisst am besten, was eure Engagierten brauchen, um weiter dabeizubleiben.
3. Ehrenamtliche ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen
Ihr wolltet schon immer mal zeigen, was ehrenamtliches Engagement bei euch vor Ort alles bringt? Oder Danke sagen, bei denen, die sich engagieren? Wir unterstützen euch dabei, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen: In der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für eure langjährig aktiven Engagierten lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen. Ihr habt die besten Ideen, wie man zeigen kann, was Engagement wert ist.
Das sind nur einige Beispiele, wie sich die Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern lassen und die wir mit dem Mikroförderprogramm der DSEE unterstützen wollen. Ihr habt noch weitere Ideen? Immer her damit.
Wie wir fördern
Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es euch so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier findet ihr unser Erklärvideo, das euch Schritt für Schritt durch das Fördersystem führt. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen euch gern.
Das Antragsformular mit den Fragen, die ihr im Rahmen der Antragstellung beantworten müsst, und Beispiel-Antworten könnt ihr hier vorab einsehen: PDF.
Anträge zum Mikroförderprogramm Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken. können wieder ab dem 1. November gestellt werden.
PLZ-Überprüfung
Bevor ihr einen Antrag stellt, prüft bitte hier, ob euer Ort in einem ländlichen und strukturschwachen Raum liegt.
Kontakt
Ihr habt Fragen zum Programm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“? Schreibt uns am besten eine E-Mail an
hallo@d-s-e-e.de.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei euch melden.
Telefonisch erreicht ihr uns unter der folgenden Nummer.
Wichtige Dokumente
Förderleitfaden vom 1. Januar 2023
Förderrichtlinie
Mikroförderung: Unser Kommunikations-Paket
Ihr wollt über das Förderprogramm berichten? In unserem Kommunikations-Paket findet ihr Grafiken und Texte für eure Newsletter und Social-Media-Kanäle.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Checkliste zur Antragstellung
- Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
- Wir beschreiben den Zusammenhang der im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zum beantragten Projekt deutlich. Die Ausgaben sind differenziert aufgeschlüsselt.
- Es liegen die aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der aktuelle Freistellungsbescheid vom Finanzamt vor, sodass wir sie hochladen können.
- Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Ausgaben im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt.
- Wir beantragen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wenn wir schnell mit dem Projekt beginnen müssen.
- Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Alleinige und gemeinsame Vertretungsberechtigung werden berücksichtigt.
Termine und Veranstaltungen
#WoWirFördern: Mikroförderprogramm
- Die Ehrenamtlichen im Verein könnten gerade jetzt etwas Anerkennung gebrauchen?
- Es gibt diese eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche zu gewinnen?
- Der Vereinsvorstand möchte endlich die wichtige Fortbildung machen und die Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen?
Oft braucht ihr nicht viel, um Engagement nach vorn zu bringen. Aber ganz ohne Geld geht es auch nicht. 2.500 Euro können – gerade im ländlichen Raum – viel bewegen!
Mikroförderprogramm verbreiten!
Unser Kommunikations-Paket
Ihr wollt über das Mikroförderprogramm berichten? In unserem Kommunikations-Paket findet ihr Grafiken und Texte für eure Newsletter und Social-Media-Kanäle.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQ)
Allgemeines
Was ist die Zielsetzung des Förderprogramms?
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
An wen richtet sich das Förderprogramm? Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Die Antragstellenden müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Förderberechtigt sind Organisationen aus strukturschwachen und ländlichen Räumen und andere Organisationen, deren geförderte Maßnahmen vor allem den bürgerschaftlich Engagierten und Ehrenamtlichen in strukturschwachen und ländlichen Räumen zugutekommen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihre Organisation antragsberechtigt ist? Auf der Webseite der DSEE können Sie prüfen, ob Ihre Region unter den Begriff der ländlichen oder strukturschwachen fällt.
Projekte, die bereits eine Förderung aus öffentlicher Hand erhalten, können nicht gefördert werden.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Organisationen, die für das Jahr 2023 bereits eine der Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten haben.
Was sind strukturschwache, ländliche Regionen?
Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
In welchem Zeitraum können geförderte Projekte durchgeführt werden?
Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen formalen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Projekte können in der Regel erst ab dem Zugang des Zuwendungsbescheides starten, wenn kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn von der DSEE genehmigt wurde (s. „Was ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn“). Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragseinreichung beginnen, müssen aber in jedem Fall bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Angabe des Projektzeitraums auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten, in denen Kosten für das Projekt anfallen.
Bitte geben Sie im eigenen Interesse keine Mittel aus, bevor Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die DSEE genehmigt wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Rahmen der digitalen Antragstellung beantragt werden.
Was beinhaltet die Förderung?
Projekte werden mit maximal 2.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Förderfähige Gesamtkosten sind alle Kosten, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Antragstellende müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen, der als Geldwert oder durch Eigenleistungen (wie der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden) erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtkosten des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” können Sachkosten (z.B. Anschaffungen, Veranstaltungskosten wie z.B. Mieten und Verpflegungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie Honorarkosten (z.B. für Moderationen, Beratungen) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Honorarkosten sind alle Kosten, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet werden.
Kosten für festangestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Wie viele Anträge können pro Organisation genehmigt werden?
Organisationen, die im laufenden Kalenderjahr bereits eine der Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten haben, können keine weitere Förderung erhalten.
Antragsvorgang
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung ist fortlaufend und ausschließlich digital über die Website der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) möglich. Sie werden automatisch durch die einzelnen Schritte des Systems geführt. Alle Schritte werden über Hilfstexte erläutert.
Um einen Antrag zu stellen, registrieren Sie zunächst Ihre Organisation im Antragssystem. Das Einreichen eines Antrages ist möglich, sobald wir Ihre Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag) geprüft und Ihre Organisation zur Antragstellung freigeschaltet haben. Das Anlegen eines Antrages ist bereits möglich, sobald Sie Ihre Organisation angelegt haben.
Nachdem die Antragstellung im System abgeschlossen ist, muss der Antrag in einer automatisch generierten Kurzform ausgedruckt, rechtsgültig unterzeichnet und dann per Post an die DSEE gesendet werden. Sie werden dazu vom System direkt aufgefordert.
Ihr Vereinsregisterauszug bzw. Ihr Handelsregisterauszug regelt die gültige Unterschriftsbefugnis. Die Unterschrift(en) auf Ihrem Antrag müssen mit den Angaben im aktuellen Registerauszug übereinstimmen.
Der Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn er in der automatisch vom System generierten Form handschriftlich unterschrieben bei der DSEE vorliegt.
Alle für den Antrag benötigten Unterlagen können Sie direkt im Antragssystem hinterlegen und müssen diese nicht mehr postalisch einsenden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Unterlagen zur Antragsstellung nachzureichen.
Bis wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einem automatisch generierten Förderkennzeichen. Bitte reichen Sie spätestens innerhalb einer Woche nach elektronischer Antragstellung den unterschriebenen Antrag auf dem Postweg ein.
Nutzen Sie bitte folgende Postanschrift zur finalen Einreichung Ihres Antrags:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Folgende Dokumente müssen über das digitale Antragssystem je nach Rechtsform Ihrer Organisation mit eingereicht werden:
- Satzung / Gesellschaftervertrag
- Aktueller Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre), aus dem alle vertretungsberechtigten Personen hervorgehen
- Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
Auf dem Postweg muss lediglich das vom Antragssystem generierte Antragsdokument unterschrieben eingereicht werden. Bitte senden Sie keine weiteren Unterlagen (wie z.B. Satzungen oder Freistellungsbescheide) per Post an die DSEE. Das unterzeichnete Antragsdokument muss mit dem digital generierten Dokument identisch sein. Vorgenommene Änderungen jeglicher Art im unterzeichneten Antragsdokument sind unzulässig und werden nicht weiterbearbeitet sowie von einer Zuwendung ausgeschlossen.
Was muss ein Kosten- und Finanzierungsplan enthalten?
Der Kosten- und Finanzierungsplan dient Ihrer Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Dieser muss alle direkt bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden Ausgaben (Honorar- und Sachkosten) enthalten. Die Honorarkosten müssen mit dem veranschlagten Stundensatz aufgeführt werden.
Weiterhin enthält der Kosten- und Finanzierungsplan Angaben über die Höhe der Eigen- und Fördermittel. Diese werden vom System automatisch berechnet.
Kann ich eine Ehrenamtspauschale im Finanzierungsplan geltend machen?
Ja, es ist möglich, im Förderprogramm Ehrenamtspauschalen zu planen. Die Eintragung erfolgt im Förderportal im Förderantrag im Finanzierungsplan unter der Rubrik „Sachkosten“.
Kann ich einen Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einbringen?
Ja, es ist möglich, den Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einzubringen. Es können nur solche Tätigkeiten anerkannt werden, die innerhalb des beantragten Projekts geleistet werden. Als Berechnungsgrundlage gilt der gültige Mindestlohn pro Stunde (derzeit 12,00 Euro brutto/Stunde)
Wie unterscheiden sich Eigenanteil, Eigenleistung und Eigenmittel?
Eigenanteil ist die Bezeichnung der von Ihnen einzubringen Mittel oder Leistungen für eine Förderung bei der DSEE. Ihr Eigenanteil im Mikroförderprogramm besteht entweder aus Eigenleistungen oder Geldleistungen. Eigenleistungen sind ihre ehrenamtlich innerhalb des beantragten Projekts eingebrachten Leistungen, die sie auf Basis des Mindestlohns pro Stunde (derzeit 12,00 Euro brutto/Stunde) berechnen und im Finanzierungsplan angeben müssen. Ins Projekt eingebrachte Geldleistungen entstammen entweder Drittmitteln oder Eigenmitteln. Eigenmittel zeichnen sich dadurch aus, dass Sie Ihnen aktuell frei zur Verfügung stehen.
Kann eine Verwaltungspauschale beantragt werden?
In diesem Förderprogramm ist es nicht möglich, eine Verwaltungskostenpauschale zu beantragen. Das bedeutet, dass alle Ausgaben im Projekt (inkl. Porto, Büromaterial usw.) mit Einzelbelegen abgerechnet werden müssen.
Was ist ein Bewilligungszeitraum / Förderzeitraum?
Das beantragte Vorhaben muss so geplant sein, dass angemessene Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigt werden. Im Förderzeitraum (auch Bewilligungszeitraum genannt) müssen alle Arbeiten fertiggestellt und alle projektbezogenen Ausgaben getätigt werden. Bei Veranstaltungen und Aktionen umfasst das auch Ausgaben und Arbeiten zur Vorbereitung. Wichtig bei der Darstellung des geplanten Förderzeitraums ist, dass das Ende des Förderzeitraums mit dem Ende eines Vorhabens zusammenfällt. Ende des Förderzeitraums ist spätestens der 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Was ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn?
Nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Projektförderungen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Das heißt, dass mit dem beantragten Projekt erst dann begonnen werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid (Zuwendungsbescheid) der DSEE zugegangen und bestandskräftig geworden ist.
Wichtig ist, dass vor Zustellung des Bewilligungsbescheides noch keine Zahlungen getätigt und rechtliche Verbindlichkeiten (z.B. Vertragsabschlüsse) eingegangen werden. Sollte vor Erhalt des Bewilligungsbescheides der DSEE zwingend mit den beantragten Arbeiten begonnen werden müssen (z.B. aufgrund des engen Zeitplanes) kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn mit der Antragstellung digital beantragt werden. Sobald die Antragsteller:innen der DSEE ein entsprechendes Schreiben erhalten, in dem einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu einem bestimmten Tag zugestimmt wird, darf mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden. Das bedeutet, dass trotz der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die Möglichkeit besteht, dass das Projekt nicht gefördert werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits den gleichen Rechtsvorschriften der Mittelverwendung unterliegen, wie bei einer möglichen Genehmigung Ihres Antrags. Besonders sind hier die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu beachten.
Wie lange wird der Antrag bearbeitet?
Die Anträge werden formal (z. B. Rechtsform, Vollständigkeit etc.) und inhaltlich (s. Kriterien weiter unten) von der DSEE geprüft. Im Falle einer Förderzusage erfolgt in der Regel spätestens sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags eine Rückmeldung von der DSEE.
Sollte das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigen, werden die Projekte gefördert, die die Förderkriterien am stärksten erfüllen. Dazu zählen:
- Anzahl der zu erreichenden Engagierten;
- Nachvollziehbare Projektlogik;
- Qualität der Projekte im Hinblick auf Stärkung von Engagement und Ehrenamtsstrukturen durch
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate, Kommunikationsmaßnahmen;
oder - Ermöglichung innovativer Nachwuchsgewinnung, z. B. durch Entwicklung und Erprobung von neuen Formaten zur Ansprache, Gewinnung und Bindung bürgerschaftlich Engagierter und Ehrenamtlicher; die Nutzung neuer digitaler, analoger oder hybrider Kommunikationswege und die Entwicklung und Erprobung neuer Beteiligungsformen;
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate, Kommunikationsmaßnahmen;
- Ausgeglichene regionale Verteilung;
- Ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z. B. Sport, Kultur, Umwelt);
- Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen;
- Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen)
Mittelverwendung
Was ist bei Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan zu beachten?
Änderungen in den Kalkulationen während der Durchführung des Projekts sind nicht ungewöhnlich. Solange der Förderzweck weiterverfolgt wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines so genannten Einzelansatzes (beispielsweise den Sachkosten) Änderungen vorzunehmen. Ausnahme: Dinge, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und den im Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie u. a. Bußgelder, Geldstrafen, Rücklagen, kalkulatorische Kosten, Steuern auf Gewinn und Ertrag, Alkohol, Zigaretten, Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung.
Sollte beabsichtigt werden, veranschlagte Einzelansätze (beispielsweise Honorar- oder Sachkosten) zu überschreiten, ist dies ohne Genehmigung bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes möglich. Dies muss jedoch kostenneutral erfolgen, d.h. in einem Einzelansatz zusätzlich ausgegebene Mittel müssen an anderer/n Stelle/n eingespart werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Kosten ist nicht möglich.
Was muss beim Kauf von Sachgegenständen bzw. der Vergabe von Honoraraufträgen beachten werden?
Bei den bewilligten Fördergeldern handelt es sich um Steuergelder, mit denen gewissenhaft und sparsam umgegangen werden muss. Vergleichen Sie daher grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar.
Sie sind verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien (beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit u. a. m.) im Vorfeld definiert und bei der Auswahl berücksichtigt werden.
In welchem Zeitraum können die Mittel ausgeben werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend. Ausgaben, die vor oder nach dem im Bescheid genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden. Abgerufene Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen nach Zahlungseingang verausgabt oder an die DSEE zurück überwiesen werden.
Wann können die Mittel abgerufen werden?
Bitte nutzen Sie für den Mittelabruf das Antragssystem auf der Website der DSEE. Mittel können abgerufen werden, sobald der Zuwendungsbescheid rechtskräftig ist. Dies ist einen Monat nach Zustellung des Zuwendungsbescheids der Fall. Sie können diese Frist verkürzen, indem Sie im Antragssystem einen Rechtsbehelfsverzicht einlegen und uns das entsprechende Dokument postalisch zukommen lassen. Sie sind an die Realisierung des Zuwendungszwecks im Bewilligungszeitraum (siehe Zuwendungsbescheid) gebunden.
Der Mittelabruf wird vorab digital über das Antragssystem eingereicht und muss anschließend innerhalb von 7 Werktagen rechtsverbindlich unterschrieben postalisch an die DSEE gesandt werden. Sie werden hierauf auch im Antragssystem automatisch hingewiesen.
Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis für abgeschlossene Projekte
Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für Ihr Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weisen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Belegliste.
Was steht im Sachbericht?
Neben den Daten Ihrer Organisation, der Bezeichnung Ihres Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu Ihren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Sie haben die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir Ihnen zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.
Aus welchen Bestandteilen besteht der zahlenmäßige Nachweis?
Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Das Schema sieht wie folgt aus: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.
Ab wann ist der digitale Verwendungsnachweis im digitalen Förderportal möglich?
Ab Mitte Januar 2023 ist der Verwendungsnachweis über das digitale Förderportal der DSEE möglich. Sie werden über eine Nachricht im Förderportal informiert.
Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung
Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?
Den Verwendungsnachweis reichen Sie über das digitale Förderportal ein. Nachdem sie den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt haben, reichen Sie diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Sie werden darüber über das Förderportal informiert.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis bei der DSEE vorliegen?
In der Mikroförderung muss der Verwendungsnachweis bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres bei der DSEE digital eingereicht sein. Nach der digitalen Einreichung muss der Verwendungsnachweis in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet postalisch an die DSEE gesendet werden.
Muss ich Originalbelege postalisch einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegen, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müssen. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.
Was muss ich postalisch bei der DSEE einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Bitte reichen Sie zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.
Kann der Verwendungsnachweis auch digital unterschrieben werden und eingereicht werden?
Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE senden. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.
Werde ich darauf hingewiesen, ab wann der Verwendungsnachweis erstellt werden kann?
Sie werden über eine Nachricht im digitalen Förderportal voraussichtlich Mitte Januar darüber informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte warten Sie diese Nachricht ab und senden im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.
Fragen zur Belegführung
Müssen im zahlenmäßigen Nachweis alle Rechnungen aufgeführt werden oder handelt es sich um Sammelpositionen?
Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.
Muss die Belegnummer eine fortlaufende Nummer sein oder können wir auf unsere internen laufenden Nummern zurückgreifen?
Sie können auch Ihre eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in Ihren Unterlagen übereinstimmt.
Wenn mehrere Positionen auf einer Rechnung stehen, muss die Erfassung pro Position oder pro Rechnung erfolgen?
Bitte erfassen Sie jede Position einzeln.
Auf welche Weise müssen Ausgaben, die unter eine Verwaltungskostenpauschale fallen, im Verwendungsnachweis dargestellt werden?
Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungskostenpauschale müssen Sie als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.
In welcher Reihenfolge sollen Belege erfasst werden: Chronologisch oder nach Belegnummer?
Bitte ordnen Sie die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in Ihrem Finanzierungsplan zu.
Reicht bei Honorarkosten der Vertrag oder brauche ich eine Rechnung, um zu belegen, dass die Kosten angefallen sind?
Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.
Wie lange muss ich die Originalbelege zu meinem geförderten Projekt aufbewahren?
Originalbelege müssen Sie mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung Ihres Verwendungsnachweises kommt, müssen Sie die Belege vorlegen können.
Wie weise ich die Eigenmittel in meinem Förderprojekt nach?
Sie listen im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist Ihr Eigenanteil. Sie haben ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.
Ich habe mehr Geld ausgegeben, als beantragt. Wie wirkt sich das auf den Verwendungsnachweis aus?
Bitte erfassen Sie im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.
Was bedeutet es genau, dass die Einzelansätze um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen?
Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese regeln eine Verwendung der Projektmittel unter anderem wie folgt: Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Mit “Einzelansatz” sind hier die Positionen “Sachausgaben”, “Honorarausgaben” und, “Personalausgaben” gemeint. Diese können also um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Mehrausgaben in anderen Positionen eingespart werden.
Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln
Wird es einen Prüfbescheid zu unserem Verwendungsnachweis durch die DSEE geben?
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und Ihnen zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang ihres Verwendungsnachweises dauern wird, bis Sie diesen Bescheid erhalten.
Müssen nicht-verwendete Fördermittel zurückgezahlt werden?
Ja. Fördermittel, die abgerufen, aber nicht zweckentsprechend bzw. fristgerecht für das geförderte Projekt verwendet wurden, müssen unverzüglich auf das im Zuwendungsbescheid angegebene Konto an die DSEE zurückgezahlt werden.
Hierbei gelten jedoch folgende Bagatellgrenzen:
Für Projekte mit weniger als 50.000 EUR Gesamtausgaben gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 EUR. Das bedeutet, dass nicht-verausgabte Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn diese in Summe eine Höhe von 50 EUR nicht überschreiten. Wird der Betrag von 50 EUR überschritten, muss dieser vollständig zurückgezahlt werden.
Für Projekte, deren Gesamtausgaben mindestens 50.001 EUR betragen, gelten die Regelungen unter Nr. 2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese legen fest, dass überschüssige Fördermittel dann nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sich die tatsächlichen Gesamtausgaben gegenüber dem bewilligten Projektantrag um weniger als 500 EUR reduzieren.