Bildungsturbo

Mit der Corona-Pandemie haben sich die Anforderungen an Weiterbildungsangebote im Engagement und Ehrenamt maßgeblich verändert. Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung neue Formate, erweiterte Zugänge und flexiblere Angebote.

Das Förderprogramm Bildungsturbo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat in zwei Förderrunden 46 zivilgesellschaftliche Akteure darin unterstützt, ihre Fortbildungsprogramme neu auszurichten, neue Themen zu bearbeiten und weitere Engagierte zu erreichen.

Der Bildungsturbo wurde in den Jahren 2021 und 2022 ausgeschrieben, um die innovative Weiterentwicklung engagierter Bildungsangebote für die Zivilgesellschaft zu fördern. Im Rahmen des Förderprogramms wurden zahlreiche digitale und hybride Weiterbildungsangebote entwickelt und durchgeführt sowie neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen adressiert. Einige Organisationen konnten den Wirkungskreis ihrer Veranstaltungen über die regionalen Grenzen hinaus erweitern. Andere haben ihre Lehr- und Lernmaterialien überarbeitet, digitalisiert und unter einer offenen Lizenz allen Interessierten zur Verfügung gestellt. In vielen Fällen konnten im Rahmen des Förderprogramms neue didaktische Formate der Fort- und Weiterbildung entwickelt und durchgeführt werden.

Lernen stellt einen wichtigen Teil des Ehrenamts dar. Weiterbildungsangebote dienen dabei der Qualitätssicherung, der Handlungssicherheit und der Wertschätzung. Mit dem Bildungsturbo ist es gelungen, zahlreiche wertvolle Projekte zu ermöglichen und Organisationen miteinander in Verbindung zu bringen. Auf diese Weise konnten wichtige Impulse in der Zivilgesellschaft gesetzt werden. Neben den einzelnen Projekten der geförderten Organisation wird mit einem Transferhandbuch auch ein gemeinsames Produkt entstehen. In der Publikation werden die Erfahrungen aus der Projektarbeit der letzten zwei Jahre zusammengefasst und vorgestellt.

Das Förderprogramm Bildungsturbo wird für das Jahr 2023 nicht erneut ausgeschrieben. Die Förderung von Fort- und Weiterbildung in Engagement und Ehrenamt wird aber weiterhin im Förderangebot der DSEE berücksichtigt.

Für das Jahr 2023 haben Organisationen, die im Jahr 2022 eine erste Förderung im Programm Bildungsturbo erhalten haben, die Möglichkeit, sich für die Förderung eines neuen Projektabschnitts zu bewerben.

Grafik mit dem Text: Bildungsturbo

Kontakt

Rote Grafik mit gezeichnetem Telefonhörer. Text: Unser hallo-Team ist für euch da! Mo & Mi: 9-12 uhr & 15-17 Uhr Di & Do: 9-12 Uhr & 15-18 Uhr Fr: 9-12 Uhr & 15-16 Uhr
Grafik mit rotem Hintergrund und einem gezeichneten Briefumschlag. Text: Schreibt uns! hallo@d-s-e-e.de

Bewerbungsphase beendet

Interessierte Organisationen konnten sich bis zum 01. Dezember 2021 für das Programm bewerben. Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen werden insgesamt 20 Organisationen beim Ausbau der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten unterstützt.

Für den Herbst 2022 ist die Ausschreibung der nächsten Förderrunde zum Ausbau der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten geplant.

Zur Bewerbung

Interessierte Organisationen konnten sich bis zum 01. Dezember 2021 für das Programm bewerben. Insgesamt werden 20 Organisationen beim Ausbau der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten unterstützt.

Dokumente

Bekanntmachung vom 28. Oktober 2021

Förderleitfaden (Stand: 1. Januar 2023)

Ansprechpartner

Felix Wagner
Koordinator Methoden und E-Learning

felix.wagner@d-s-e-e.de

Beispielprojekte

In den Jahren 2021/22 wurden insgesamt 46 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert. Beispielhafte Projekte aus dem Förderprogramm DSEE-Bildungsturbo sind:

Digitalisierung von Lerneinheiten
Digitalisierung von Lerneinheiten für die Aus- und Fortbildung von Helferinnen und Helfern, Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern, um unter Pandemiebedingungen bessere Bildungsarbeit durchführen zu können und Chancen des Digitalen Lernens aufzugreifen.

Digitale Angebote ins Netz bringen
Ein Projekt, um Ehrenamtliche, Engagierte und Organisationen dabei zu unterstützen, eigene digitale Angebote zu konzipieren und ins Netz zu bringen, mit Online- und Präsenz-Seminaren sowie digitalen Selbstlernmaterialien, Anleitungen, Checklisten und Online-Kursen.

Entwicklung von Online-Lernkursen
Entwicklung eines Online-Lernkurses zur Digitalisierung, der insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene Organisationen dabei unterstützt, den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen zu begegnen.

Weiterbildungsworkshops
Durchführung von Weiterbildungen und Workshops für ehrenamtliche Macherinnen und Macher kultureller Festivals zu Themen wie Projektmanagement, Nachhaltigkeit und Fundraising sowie Coaching-Angebote zur Unterstützung des Transfers auf die eigenen Projekte.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ) ZUM FÖRDERPROGRAMM

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mittelverwendung

Änderungen in den Kalkulationen während der Durchführung des Projekts sind nicht ungewöhnlich. Solange der Förderzweck weiterverfolgt wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines so genannten Einzelansatzes (beispielsweise den Sachkosten) Änderungen vorzunehmen. Ausnahme: Dinge, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und den im Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie u. a. Bußgelder, Geldstrafen, Rücklagen, kalkulatorische Kosten, Steuern auf Gewinn und Ertrag, Alkohol, Zigaretten, Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung.

Sollte beabsichtigt werden, veranschlagte Einzelansätze (beispielsweise Honorar- oder Sachkosten) zu überschreiten, ist dies ohne Genehmigung bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes möglich. Dies muss jedoch kostenneutral erfolgen, d.h. in einem Einzelansatz zusätzlich ausgegebene Mittel müssen an anderer/n Stelle/n eingespart werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Kosten ist nicht möglich.

Im Rahmen des Förderprogramms „Bildungsturbo“ können vorhabenbezogene Personalausgaben (Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeitenden oder Neueinstellungen) beantragt werden. Für das Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den TVÖD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt. Wenn eure Organisation überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird, ist das Besserstellungsverbot zu beachten.

Das Besserstellungsverbot legt fest, dass ihr eure Mitarbeitende nicht besser vergüten dürft als vergleichbare Angestellte der Zuwendungsgeberin.

Bei den bewilligten Fördergeldern handelt es sich um Steuergelder, mit denen gewissenhaft und sparsam umgegangen werden muss. Vergleicht daher grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar.

Ihr seid verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien (beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit u. a. m.) im Vorfeld definiert und bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Bitte beachtet auch die Merkblätter zur Vergabe von Aufträgen, die wir euch im Förderportal unter eurem Antrag unter der Rubrik „Basisdaten“ hinterlegt haben.
Werden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Gegenstände beschafft, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, sind diese gemäß Nr. 4.2 ANBest-P zu inventarisieren.

Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend. Ausgaben, die vor oder nach dem im Bescheid genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden. Abgerufene Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang verausgabt oder an die DSEE zurück überwiesen werden.

Bitte nutzt für den Mittelabruf das digitale DSEE-Förderportal. Mittel können abgerufen werden, sobald der Zuwendungsbescheid rechtskräftig ist. Dies ist einen Monat nach Zustellung des Zuwendungsbescheids der Fall. Ihr könnt diese 31-tägige Frist verkürzen, indem ihr im Antragssystem einen Rechtsbehelfsverzicht einlegt und der DSEE das entsprechende Dokument postalisch zukommen lasst. Genaue Informationen zum Ablauf dieses Verfahrens erhaltet ihr mit der Bewilligung eures Antrags. Ihr seid an die Realisierung des Zuwendungszwecks im Bewilligungszeitraum (siehe Zuwendungsbescheid) gebunden.

Der Mittelabruf wird digital über das Förderportal eingereicht und muss anschließend innerhalb von 7 Werktagen rechtsverbindlich unterschrieben postalisch an die DSEE gesandt werden. Ihr werdet hierauf auch im Förderportal hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwendungsnachweis

Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für euer Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weist ihr die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Belegliste.

Neben den Daten eurer Organisation, der Bezeichnung eures Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu euren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.

Ihr habt die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir euch zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.

Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listet ihr ausgehend von den Positionen in eurem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf.

Das Schema sieht wie folgt aus: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.

Ab Januar 2023 können Verwendungsnachweise für Projekte eingereicht werden, die bis zum 31.12.2022 abgeschlossen wurden.

Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung

Den Verwendungsnachweis reicht ihr über das digitale Förderportal ein. Nachdem ihr den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt habt, reicht ihr diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE sendet. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Ihr werden dazu über das Förderportal informiert.

In den Programmen Bildungsturbo, Mikroförderung, ZukunftsMUT (Handlungsfelder A und B) sowie im Programm 100xDigital muss der Verwendungsnachweis bis zum 30.6.2022 bei der DSEE digital eingereicht sein. In den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT ist die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises der 30.6.2023.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der DSEE digital und in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet per Post einzureichen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass ihr eure Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegt, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müsst.

Ihr seid allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.

Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE sendet. Bitte reicht  zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.

Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE sendet. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.

informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte wartet diese Nachricht ab und sendet im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.

Fragen zur Belegführung

Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.

Ihr könnt auch eure eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in Ihren Unterlagen übereinstimmt.

Bitte erfasst jede Position einzeln.

Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungskostenpauschale müssen Sie als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.

Bitte ordnet die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in eurem Finanzierungsplan zu.

Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.

Originalbelege müsst ihr mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung eures Verwendungsnachweises kommt, müsst ihr die Belege vorlegen können.

Ihr listet im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist euer Eigenanteil. Ihr habt ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.

Bitte erfasst im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.

Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und euch zugestellt. Bitte habt Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang ihres Verwendungsnachweises dauern wird, bis ihr diesen Bescheid erhaltet.

Nicht verwendete Mittel bitten wir euch unverzüglich auf das in eurem Zuwendungsbescheid angegebene Bankkonto an die DSEE zurückzuüberweisen. Sollte nach Prüfung eures Verwendungsnachweises auffallen, dass ihr zu viel oder zu wenig Mittel an die DSEE zurücküberwiesen habt, kommen wir auf euch zu.

Interne Info: Alle folgenden Inhaltselemente sind unsichtbar geschaltet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Folgeantrag

Alle Organisationen, die 2022 im Förderprogramm Bildungsturbo gefördert wurden, haben die Möglichkeit, im Anschluss an diese Erstförderung einen Folgeantrag zur Förderung eines weiteren Projektabschnitts zu stellen.

  • Antragsverfahren
    Am 01. November 2022 startet das Antragsverfahren. Bis zum 23. November 2022 um 23:59 Uhr können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessensbekundung einreichen. Die Teilnahme ist nur digital über das Förderportal möglich. Die zur Antragstellung berechtigten Organisationen werden vorher über die Modalitäten informiert.
  • Auswahlverfahren
    Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Anträgen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs die zu fördernden Projekte ausgewählt.
  • Projektstart
    Projekte der zweiten Förderphase erhalten die Förderung für einen neuen Projektabschnitt mit einer Laufzeit von Januar bis Dezember 2023.
  • prognostizierte Steigerung der Anzahl der zu erreichenden Engagierten im Vergleich zu 2022
  • nachvollziehbare Projekt- und Wirkungslogik
  • nachvollziehbare Strategie zur Verbreitung der Lernangebote
  • Aufbereitung und Skalierung der Lernangebote mit einem Schwerpunkt auf Open Education-Aspekte (z. B. Offenheit der Materialien, Mikro-Lerneinheiten, Lizenzierung, Anleitungen zur Anpassung, Einsatz von OpenSource-Software)
  • Integration der Angebote in das Netzwerk der DSEE
  • nachweisbare Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen und Strukturen
  • Konzept zur Verstetigung der Angebote nach dem Ende des Förderzeitraums 2023

Bildungsturbo

DSEE-Programm für die Weiterentwicklung moderner Bildungsangebote

Das Förderprogramm Bildungsturbo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat das Ziel, zivilgesellschaftlich Engagierte in ihren Bildungsformaten zu begleiten, zu unterstützen und dazu beizutragen, die Reichweite und Wirkung der Angebote zu erhöhen. Durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE sollen neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen erschlossen und das Angebot so verstetigt werden.

Ziele des Förderprogramms Bildungsturbo

Die Förderung im Rahmen des Bildungsturbos ermöglicht den geförderten Organisationen, ihre Fortbildungsprogramme qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln sowie durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE, neue und bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschließen und das Angebot so zu verstetigen.

Durch ein gemeinsames Transferhandbuch zu guter Fortbildung, das in Kooperation mit den geförderten Organisationen unter der Schirmherrschaft der DSEE entsteht, werden auch Effekte für den gesamten Fortbildungssektor im Engagement erreicht und zu innovativem Handeln angeregt – besonders für kleinere Vereine und Organisationen. Die geförderten Projekte wirken aktiv an der Erstellung des Handbuchs mit und stellen in diesem Zuge ihre Konzepte und Erfahrungen in der Projektumsetzung zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des DSEE-Programms Bildungsturbo digitale und hybride Vorhaben der Fort- und Weiterbildung sowie Coachings im Bereich Engagement und Ehrenamt zu den drei Schwerpunkten der DSEE:

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
  • Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen
  • Nachwuchsgewinnung

Interessenbekundung und Antragstellung

Interessierte Organisationen konnten sich bis zum 1. Dezember 2021 für das Programm bewerben. Insgesamt werden 20 Organisationen beim Ausbau der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten unterstützt.

Eckpunkte des Förderprogramms Bildungsturbo

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Organisationen mit maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Kosten gehören vorhabenbezogene Personalausgaben, Honorare und Entgelte sowie Sachausgaben. Zur Deckung der indirekten Kosten wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt.

Wieviel wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm Bildungsturbo unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zu 20 Organisationen mit jeweils bis zu 75.000 Euro. Die Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wann wird gefördert?

Eine Umsetzung der geförderten Projekte ist ab dem 01. April 2022 möglich. Als Projektende ist spätestens der 31. Dezember 2022 festgelegt.

Beispielprojekte aus der ersten Förderrunde

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 30 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert. Beispielhafte Projekte aus dem Förderprogramm DSEE-Bildungsturbo sind:

Digitale Angebote ins Netz bringen

Ein Projekt, um Ehrenamtliche, Engagierte und Organisationen dabei zu unterstützen, eigene digitale Angebote zu konzipieren und ins Netz zu bringen, mit Online- und Präsenz-Seminaren sowie digitalen Selbstlernmaterialien, Anleitungen, Checklisten und Online-Kursen.

Entwicklung von Online-Lernkursen

Entwicklung eines Online-Lernkurses zur Digitalisierung, der insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene Organisationen dabei unterstützt, den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen zu begegnen.

Weiterbildungsworkshops

Durchführung von Weiterbildungen und Workshops für ehrenamtliche Macherinnen und Macher kultureller Festivals zu Themen wie Projektmanagement, Nachhaltigkeit und Fundraising sowie Coaching-Angebote zur Unterstützung des Transfers auf die eigenen Projekte.

Digitalisierung von Lerneinheiten

Digitalisierung von Lerneinheiten für die Aus- und Fortbildung von Helferinnen und Helfern, Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern, um unter Pandemiebedingungen bessere Bildungsarbeit durchführen zu können und Chancen des Digitalen Lernens aufzugreifen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderprogramm

Ehrenamtliche kommen zusammen, lernen voneinander und miteinander, machen sich fit für die Herausforderungen in ihren Organisationen und blicken gemeinsam in die Zukunft. Fort- und Weiterbildungsangebote sind ein wesentlicher Bestandteil eines gelingenden, kreativen und wirksamen Engagements.

Zivilgesellschaftlich Engagierte haben in der Zeit der Pandemie vielfach ihre Veranstaltungs- und Fortbildungsprogramme in kurzer Zeit mit viel Engagement auf neue Füße gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, den sich abzeichnenden dauerhaften Änderungen im Verhalten der Teilnehmenden Rechnung zu tragen. Neue Formen der Wissensvermittlung wie digitale und hybride Veranstaltungsformate werden ihren neu eroberten Platz im Veranstaltungskanon auch weiterhin beanspruchen.

Bei den damit verbundenen Herausforderungen setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Förderprogramm Bildungsturbo an: So wird mit dem Bildungsturbo die Fort- und Weiterbildungslandschaft in der Zivilgesellschaft bei der qualitativen Weiterentwicklung, der Verstetigung der Angebote und der Einbeziehung von bislang nicht – beziehungsweise zu wenig – berücksichtigten Zielgruppen unterstützt.

Das Förderprogramm Bildungsturbo richtet sich an als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die bereits über Erfahrungen in der Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verfügen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich getragene Organisationen unterstützt als auch solche, die über bis zu 20 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (berechnet auf Vollzeitstellen) verfügen.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

Die Antragstellenden müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

Weitere Details (auch zu nicht antragsberechtigen Organisationen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2021.

Mit dem Förderprogramm Bildungsturbo unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zu 20 Organisationen mit jeweils bis zu 75.000 Euro dabei, ihre Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Coachings im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt im Jahr 2022 qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln.

Beim Bildungsturbo handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger von 10 Prozent erbracht werden.

Die geförderten Organisationen vernetzen sich untereinander. Sie wirken unter Schirmherrschaft der DSEE aktiv an der Erstellung eines Transferhandbuchs mit, welches die Erfahrungen, Ansätze und Tipps zur Durchführung guter Fort- und Weiterbildungsprogramme bündelt.

Folgende Kosten können im Rahmen des Förderprogramms Bildungsturbo gefördert werden:

  • Vorhabenbezogene Personalausgaben (inkl. Personalkosten für Organisationsentwicklung im Hinblick auf eine Fortführung der Angebote nach dem Auslaufen der Förderung durch die DSEE)
  • Honorare und Entgelte (insbesondere für Designerinnen und Designer, Referentinnen und Referenten sowie Programmiererinnen und Programmierern);
  • Sachausgaben wie Fahrt- und Raumkosten und Verpflegungskosten sowie für Hardware (insbesondere PC-Ausstattung, Smartphone, Tablet, Webcam sowie Zubehör) und Software (bei Lizenzkosten: anteilig bis zum Projektende 31. Dezember 2022) zur technischen Ermöglichung / Verbesserung von Fort- und Weiterbildungsangeboten.

Zur Deckung der indirekten Ausgaben (z.B. Porto- und Versandkosten, Büromaterial, anteilige Mietkosten) wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt.

Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung  vom 28. Oktober 2021.

Eine Umsetzung der geförderten Projekte ist ab dem 01. April 2022 möglich. Als Projektende ist spätestens der 31. Dezember 2022 festgelegt.

Je antragsberechtigter Organisation wird nur eine Zuwendung gewährt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Interessenbekundung

Für das Förderprogramm Bildungsturbo gibt es einen zweistufigen Auswahlprozess bestehend aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Antragsverfahren:

  • Interessenbekundungsverfahren
    Am 01. November 2021 startet das öffentliche Interessenbekundungsverfahren. Die Teilnahme ist nur digital über das Antragstool möglich. Bis zum 01. Dezember 2021 um 23:59 Uhr können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessensbekundung einreichen.
  • Auswahlverfahren
    Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Interessensbekundungen 20 Organisationen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs ausgewählt.
    Nach Aufforderung durch die DSEE bis zum 18. Januar 2022 stellen die ausgewählten Organisationen bis zum 15. Februar 2022 ihren Antrag über das von der DSEE bereitgestellte Antragssystem.

Aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus werden nach festgelegten und transparenten Kriterien 20 Organisationen ausgewählt und zur Antragsstellung durch die DSEE schriftlich aufgefordert. Eine Antragstellung ohne Aufforderung durch die DSEE ist nicht möglich.

Die Stiftung bewertet die eingegangenen Interessensbekundungen anhand der nachfolgenden Kriterien:

  • Anzahl der zu erreichenden Engagierten;
  • Nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik;
  • Innovationscharakter der Maßnahme;
  • Ausgeglichene regionale Verteilung;
  • Räumliche Ausrichtung der Angebote;
  • Vernetzungsaspekte;
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen und Strukturen;
  • Wirkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen;
  • Ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z.B. Sport, Kultur, Umwelt);
  • Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen).

Die eingereichten Interessenbekundungen werden durch die DSEE sowie gegebenenfalls weitere externe Dienstleisterinnen und Dienstleister statistisch erfasst, auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und fachlich votiert. Die abschließende Entscheidung über eine Förderung obliegt der DSEE.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mittelverwendung

Änderungen in den Kalkulationen während der Durchführung des Projekts sind nicht ungewöhnlich. Solange der Förderzweck weiterverfolgt wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines so genannten Einzelansatzes (beispielsweise den Sachkosten) Änderungen vorzunehmen. Ausnahme: Dinge, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und den im Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie u. a. Bußgelder, Geldstrafen, Rücklagen, kalkulatorische Kosten, Steuern auf Gewinn und Ertrag, Alkohol, Zigaretten, Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung.

Sollte beabsichtigt werden, veranschlagte Einzelansätze (beispielsweise Honorar- oder Sachkosten) zu überschreiten, ist dies ohne Genehmigung bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes möglich. Dies muss jedoch kostenneutral erfolgen, d.h. in einem Einzelansatz zusätzlich ausgegebene Mittel müssen an anderer/n Stelle/n eingespart werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Kosten ist nicht möglich.

Bei den bewilligten Fördergeldern handelt es sich um Steuergelder, mit denen gewissenhaft und sparsam umgegangen werden muss. Vergleichen Sie daher grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar.

Sie sind verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien (beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit u. a. m.) im Vorfeld definiert und bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend. Ausgaben, die vor oder nach dem im Bescheid genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden. Abgerufene Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang verausgabt oder an die DSEE zurück überwiesen werden.

Bitte nutzen Sie für den Mittelabruf das Antragssystem auf der Website der DSEE. Sie können dort während der Projektlaufzeit die Fördermittel abrufen. Mittel können abgerufen werden, sobald Sie den Rechtsbehelfsverzicht eingelegt haben und dieser postalisch bei uns eingegangen ist. Sie sind an die Realisierung des Zuwendungszwecks im Bewilligungszeitraum (siehe Zuwendungsbescheid) gebunden.
Der Mittelabruf wird vorab digital über das Antragssystem eingereicht und muss anschließend innerhalb von sieben Werktagen rechtsverbindlich unterschrieben postalisch an die DSEE gesandt werden. Sie werden hierauf auch im Antragssystem automatisch hingewiesen.

Bildungsturbo

DSEE-Programm für die Weiterentwicklung moderner Bildungsangebote

Das Förderprogramm Bildungsturbo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat das Ziel, zivilgesellschaftliche Akteur:innen in ihren Bildungsformaten zu begleiten, zu unterstützen und dazu beizutragen, die Reichweite und Wirkung der Angebote zu erhöhen. Durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE sollen neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschlossen und das Angebot so zu verstetigt werden. Im Jahr 2021 werden insgesamt 30 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert.

Beispielhafte Projekte aus dem Förderprogramm DSEE-Bildungsturbo sind:

  • Ein Projekt, um Ehrenamtliche, Aktivist:innen und Organisationen dabei zu unterstützen, eigene digitale Angebote zu konzipieren und ins Netz zu bringen, mit Online- und Präsenz-Seminaren sowie digitalen Selbstlernmaterialien, Anleitungen, Checklisten und Online-Kursen.
  • Entwicklung eines Online-Lernkurses zur Digitalisierung, der insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene Organisationen dabei unterstützt, den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen zu begegnen.
  • Durchführung von Weiterbildungen und Workshops für ehrenamtliche Macher:innen kultureller Festivals zu Themen wie Projektmanagement, Nachhaltigkeit und Fundraising sowie Coaching-Angebote zur Unterstützung des Transfers auf die eigenen Projekte.
  • Digitalisierung von Lerneinheiten für die Aus- und Fortbildung von Helfer:innen, Ausbilder:innen und Funktionsträger:innen, um unter Pandemiebedingungen bessere Bildungsarbeit durchführen zu können und Chancen des Digitalen Lernens aufzugreifen.

Im kommenden Jahr erscheint ein gemeinsames Transferhandbuch zu guter Fortbildung, das in Kooperation mit den geförderten Organisationen unter der Schirmherrschaft der DSEE entsteht. Damit werden Effekte für den gesamten Fortbildungssektor im Engagement erreicht und wird zu innovativem Handeln angeregt – besonders für kleinere Vereine und Organisationen.

Der Bildungsturbo: Förderung und Vernetzung

Die Förderung im Rahmen des Bildungsturbos ermöglicht den geförderten Organisationen, ihre Fortbildungsprogramme qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln sowie durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE, neue und bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschließen und das Angebot so zu verstetigen.

Durch ein gemeinsames Transferhandbuch zu guter Fortbildung, das in Kooperation mit den geförderten Organisationen unter der Schirmherrschaft der DSEE entsteht, werden auch Effekte für den gesamten Fortbildungssektor im Engagement erreicht und zu innovativem Handeln angeregt – besonders für kleinere Vereine und Organisationen. Die geförderten Projekte wirken aktiv an der Erstellung des Handbuchs mit und stellen in diesem Zuge ihre Konzepte und Erfahrungen in der Projektumsetzung zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des DSEE-Programms Bildungsturbo digitale und hybride Vorhaben der Fort- und Weiterbildung sowie Coachings im Bereich Engagement und Ehrenamt zu den drei Schwerpunkten der DSEE:

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
  • Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen
  • Nachwuchsgewinnung

Interessensbekundung

Die Bewerbungsphase ist beendet. Interessierte Organisationen konnten sich bis zum 11. Juli 2021 für das Programm bewerben. Insgesamt werden 25 Organisationen beim Ausbau und der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten unterstützt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderprogramm

Ehrenamtliche kommen zusammen, lernen voneinander und miteinander, machen sich fit für die Herausforderungen in ihren Organisationen und blicken gemeinsam in die Zukunft. Fort- und Weiterbildungsangebote sind ein wesentlicher Bestandteil eines gelingenden, kreativen und wirksamen Engagements.

Zivilgesellschaftliche Akteure haben in der Zeit der Pandemie vielfach ihre Veranstaltungs- und Fortbildungsprogramme in kurzer Zeit mit viel Engagement auf neue Füße gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, den sich abzeichnenden dauerhaften Änderungen im Teilnehmer:innenverhalten Rechnung zu tragen. Neue Formen der Wissensvermittlung wie digitale und hybride Veranstaltungsformate werden ihren neu eroberten Platz im Veranstaltungskanon auch weiterhin beanspruchen.

Bei den damit verbundenen Herausforderungen setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Förderprogramm Bildungsturbo an: So wird mit dem Bildungsturbo die Fort- und Weiterbildungslandschaft in der Zivilgesellschaft bei der qualitativen Weiterentwicklung, der Verstetigung der Angebote und der Einbeziehung von bislang nicht – beziehungsweise zu wenig – berücksichtigten Zielgruppen unterstützt.

Das Förderprogramm Bildungsturbo richtet sich an als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die bereits über Erfahrungen in der Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verfügen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich getragene Organisationen unterstützt als auch solche, die über bis zu 20 hauptamtliche Mitarbeiter:innen (berechnet auf Vollzeitstellen) verfügen.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

Die Antragsteller:innen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen

Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

Weitere Details (auch zu nicht antragsberechtigen Organisationen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 28. Juni 2021.

Mit dem Förderprogramm Bildungsturbo unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zu 25 Organisationen mit jeweils bis zu 75.000 Euro dabei, ihre Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Coachings im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt im Jahr 2021 qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln.

Beim Bildungsturbo handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger von 10 Prozent erbracht werden.

Die geförderten Organisationen vernetzen sich untereinander. Sie wirken unter Schirmherrschaft der DSEE aktiv an der Erstellung eines Transferhandbuchs mit, welches die Erfahrungen, Ansätze und Tipps zur Durchführung guter Fort- und Weiterbildungsprogramme bündelt.

Folgende Kosten können im Rahmen des Förderprogramms Bildungsturbo gefördert werden:

  • Vorhabenbezogene Personalausgaben (inkl. Personalkosten für Organisationsentwicklung im Hinblick auf eine Fortführung der Angebote nach dem Auslaufen der Förderung durch die DSEE)
  • Honorare und Entgelte (insbesondere für Designer: innen, Referent:innen und Programmierer:innen);
  • Sachausgaben wie Fahrt- und Raumkosten und Verpflegungskosten sowie für Hardware (insbesondere PC-Ausstattung, Smartphone, Tablet, Webcam sowie Zubehör) und Software (bei Lizenzkosten: anteilig bis zum Projektende 31. Dezember 2021) zur technischen Ermöglichung / Verbesserung von Fort- und Weiterbildungsangeboten.

Zur Deckung der indirekten Ausgaben (z.B. Porto- und Versandkosten, Büromaterial, anteilige Mietkosten) wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt.

Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 28. Juni 2021.

Je antragsberechtigter Organisation wird nur eine Zuwendung gewährt.

Häufig gestellte Fragen zur Interessenbekundung

Für das Förderprogramm Bildungsturbo gibt es einen zweistufigen Auswahlprozess bestehend aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Antragsverfahren:

  • Interessenbekundungsverfahren
    Am 28. Juni 2021 startet das öffentliche Interessenbekundungsverfahren. Die Teilnahme ist nur digital über das Antragstool möglich. Bis zum 11. Juli 2021 um 23:59 Uhr können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessensbekundung einreichen.
  • Auswahlverfahren
    Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Interessensbekundungen 25 Organisationen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs ausgewählt.
    Nach Aufforderung durch die DSEE bis zum 19. Juli 2021 stellen die ausgewählten Organisationen bis zum 1. August 2021 ihren Antrag über das von der DSEE bereitgestellte Antragssystem.

Aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus werden nach festgelegten und transparenten Kriterien 25 Organisationen ausgewählt und zur Antragsstellung durch die DSEE schriftlich aufgefordert. Eine Antragstellung ohne Aufforderung durch die DSEE ist nicht möglich.

Die Stiftung bewertet die eingegangenen Interessensbekundungen anhand der nachfolgenden Kriterien:

  • Anzahl der zu erreichenden Engagierten;
  • Nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik;
  • Innovationscharakter der Maßnahme;
  • Ausgeglichene regionale Verteilung;
  • Räumliche Ausrichtung der Angebote;
  • Vernetzungsaspekte;
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen und Strukturen;
  • Wirkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen;
  • Ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z.B. Sport, Kultur, Umwelt);
  • Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen).

Die eingereichten Interessenbekundungen werden durch die DSEE sowie gegebenenfalls weitere externe Dienstleister:innen statistisch erfasst, auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und fachlich votiert. Die abschließende Entscheidung über eine Förderung obliegt der DSEE.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwendungsnachweis

Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für Ihr Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weisen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Belegliste.

Neben den Daten Ihrer Organisation, der Bezeichnung Ihres Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu Ihren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Sie haben die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir Ihnen zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.

Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Das Schema sieht wie folgt aus: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.

Ab Mitte Januar 2022 ist der Verwendungsnachweis über das digitale Förderportal der DSEE möglich. Sie werden über eine Nachricht im Förderportal informiert.

Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung

Den Verwendungsnachweis reichen Sie über das digitale Förderportal ein. Nachdem sie den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt haben, reichen Sie diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Sie werden darüber über das Förderportal informiert.

In den Programmen Bildungsturbo, Mikroförderung, ZukunftsMUT (Handlungsfelder A und B) sowie im Programm 100xDigital muss der Verwendungsnachweis bis zum 30.6.2022 bei der DSEE digital eingereicht sein. In den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT ist die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises der 30.6.2023. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der DSEE digital und in Form des automatisch generieren PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet per Post einzureichen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegen, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müssen. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.

Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Bitte reichen Sie zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.

Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE senden. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.

Sie werden über eine Nachricht im digitalen Förderportal voraussichtlich Mitte Januar darüber informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte warten Sie diese Nachricht ab und senden im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.

Die Projekte in den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT müssen für das Kalenderjahr 2021 zusätzlich einen zahlenmäßigen Zwischennachweis bis spätestens 30.04.2022 über das Förderportal einreichen. In diesem zahlenmäßigen Zwischennachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben, die im Jahr 2021 angefallen sind, tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Auch hier sind zunächst keine Belege einzureichen.

Fragen zur Belegführung

Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.

Sie können auch Ihre eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in Ihren Unterlagen übereinstimmt.

Bitte erfassen Sie jede Position einzeln.

Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungskostenpauschale müssen Sie als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.

Bitte ordnen Sie die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in Ihrem Finanzierungsplan zu.

Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.

Originalbelege müssen Sie mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung Ihres Verwendungsnachweises kommt, müssen Sie die Belege vorlegen können.

Sie listen im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist Ihr Eigenanteil. Sie haben ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.

Bitte erfassen Sie im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.

Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese regeln eine Verwendung der Projektmittel unter anderem wie folgt: Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Mit “Einzelansatz” sind hier die Positionen “Sachausgaben”, “Honorarausgaben” und, “Personalausgaben” gemeint. Diese können also um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Mehrausgaben in anderen Positionen eingespart werden.

Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und Ihnen zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang ihres Verwendungsnachweises dauern wird, bis Sie diesen Bescheid erhalten.

Ja – Fördermittel, die abgerufen, aber nicht zweckentsprechend bzw. fristgerecht für das geförderte Projekt verwendet wurden, müssen unverzüglich auf das im Zuwendungsbescheid angegebene Konto an die DSEE zurückgezahlt werden.

Hierbei gelten jedoch folgende Bagatellgrenzen:

Für Projekte mit weniger als 50.000 EUR Gesamtausgaben gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 EUR. Das bedeutet, dass nicht-verausgabte Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn diese in Summe eine Höhe von 50 EUR nicht überschreiten. Wird der Betrag von 50 EUR überschritten, muss dieser vollständig zurückgezahlt werden.

Für Projekte, deren Gesamtausgaben mindestens 50.001 EUR betragen, gelten die Regelungen unter Nr. 2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese legen fest, dass überschüssige Fördermittel dann nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sich die tatsächlichen Gesamtausgaben gegenüber dem bewilligten Projektantrag um weniger als 500 EUR reduzieren.

Checkliste zur Antragstellung

  • Wir sind eine gemeinnützige Organisation

  • Wir haben nicht mehr als 20 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Vollzeitäquivalente)

  • Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.

  • Wir sind gegebenenfalls in der Lage, nach Aufforderung durch die DSEE im Zeitraum vom 18. Januar bis zum 15. Februar einen Antrag zu stellen.

  • Wir haben die aktuelle Satzung, den aktuellen Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und den aktuellen Freistellungsbescheid vorliegen, sodass wir sie bei der Antragstellung im System hochladen können.