Fördermittel beantragen:  Wichtige Schritte zur Vorbereitung und notwendige Dokumente

Engagement und Ehrenamt sind vielfältig. Genauso vielfältig sind auch die Fördermöglichkeiten  von Bund und Ländern, Soziallotterien und privaten Stiftungen. Eine kleine Auswahl der zahlreichen Möglichkeiten findet sich in der Förderdatenbank der DSEE

Bei aller Vielfalt haben Förderprogramme jedoch einige Gemeinsamkeiten: So werden zusätzlich zu einem ausgeglichenen Ausgaben- und Finanzierungsplan in der Regel Nachweise über Rechtsform und Gemeinnützigkeit der Antragstellenden sowie die jeweilige Unterschriftsberechtigung gefordert.

Merke! Folgende Dokumente sollten – in ihrer aktuellen Form – bei einer Antragstellung parat liegen (hier beispielhaft anhand eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins dargestellt):

  • Satzung des Vereins;
  • Vereinsregisterauszug;
  • Freistellungsbescheid vom Finanzamt.

Auch abseits konkreter Förderaufrufe empfiehlt es sich, diese Unterlagen immer in aktueller Fassung griffbereit zu haben. Denn mit ihrer Beschaffung geht häufig wertvolle Zeit verloren. 

Am Beispiel eines eingetragenen Vereins mit anerkannter Gemeinnützigkeit sollen die Hintergründe dazu in unserer Übersicht kurz erläutert werden.

Abgesehen von wenigen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist Vereinsrecht Satzungsrecht. Das bedeutet, dass der Verein seine internen Regelungen sowie seinen Zweck in der Satzung selbst regelt. Häufig werden dafür Vorlagen der örtlichen Finanzämter genutzt, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erleichtern. Vieles aber muss in einer Satzung unabhängig davon geregelt werden. Und das macht jede Satzung einzigartig.

Für einen Fördermittelgeber ist es wichtig, dass der Verein die Fördermittel satzungsgemäß verwendet. Er wird daher immer auch einen Blick in die aktuelle Satzung werfen wollen. 

Juristische Personen, wie eingetragene Vereine, werden bei Rechtsgeschäften durch Funktionsträger, wie zum Beispiel ihren Vorstand, vertreten. Wie die Vertretungsbefugnis gestaltet ist, wird in der Satzung geregelt. Wie der- oder diejenige aber heißt, die den Verein aktuell vertreten darf, sollte  in der Satzung nicht geregelt werden. Deshalb ist ein regelmäßiger Blick in das Vereinsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird, notwendig. Daraus wird ersichtlich, wer aktuell für einen Verein rechtlich handeln darf.

In Sachen Vertretungsbefugnis sind Fördermittelgeber in der Regel streng. Denn sie müssen sicherstellen, dass der Antrag auch von der hierzu berechtigten Person unterschrieben wurde. Ohne den Nachweis der Vertretungsberechtigung – auch möglich durch schriftliche Bevollmächtigung – mit einem aktuellen Vereinsregisterauszug werden viele eingereichte Anträge nicht bearbeitet. Zudem kann sich der Unterzeichner des Antrags, der hierzu nicht berechtigt ist, in Schwierigkeiten bringen.

Die Zivilgesellschaft ist sehr vielfältig. Bei weitem nicht alle Organisationen genießen den Status der Gemeinnützigkeit. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Vorteil verbunden. Er ist an bestimmte Zwecke gebunden und verbietet u.a. die Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder der jeweiligen Organisation. 

Für Fördermittelgeber, die Engagement und Ehrenamt unterstützen wollen, ist der aktuelle Freistellungsbescheid – also der formelle Nachweis darüber, dass der Antragsteller gemeinnützige Zwecke verfolgt – entscheidend. Ausgestellt wird er vom zuständigen Finanzamt. Aktuell sollte der Freistellungsbescheid übrigens sein, da der Status der Gemeinnützigkeit von den zuständigen Finanzämtern regelmäßig (i.d.R. alle drei Jahre) überprüft wird und auch aberkannt werden kann.

Neben diesen drei wichtigen Nachweisen, die immer aktuell gehalten werden sollten, sind bei Förderanträgen auch noch ein paar andere Punkte zu beachten, die sich aus dem jeweiligen Förderaufruf  ergeben:

  • Sind beispielsweise nur juristische Personen des privaten (wie Vereine) oder auch des öffentlichen Rechts (wie Städte und Gemeinden) antragsberechtigt?
  • Welche Ausgaben sind in den jeweiligen Programmen eigentlich förderfähig? Werden also beispielsweise nur Sachkosten oder auch Honorar- oder sogar Personalkosten gefördert?
  • Gibt es eine sogenannte Verwaltungskostenpauschale für indirekte Projektkosten wie Porto und Büromaterial oder muss alles ‚spitz‘ kalkuliert werden?

Häufig bieten Fördermittelgeber hierzu umfangreiche Informationen in Leitfäden und FAQs. Für die Antragstellung empfiehlt es sich daher, diese Unterlagen ganz genau zu lesen.