Mehr als ein Förderprogramm: Das Netzwerk „Engagiertes Land“

Im September 2022 sind 39 weitere Engagement-Netzwerke ins Programm gestartet!

58 Engagement-Netzwerke aus dem gesamten Bundesgebiet nehmen am Programm teil.

Das Programm „Engagiertes Land“ unterstützt lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort stärken wollen. Gemeinsam mit den Programm-Partnern Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und Thünen-Institut für Regionalentwicklung e. V. sowie den am Programm teilnehmenden Netzwerken hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ein breites Unterstützungsangebot für Ihr Engagement vor Ort erarbeitet.

Wen wir fördern

Das Programm richtet sich an Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung vor Ort verbessern wollen.

  • Ziel des (entstehenden) Netzwerkes ist die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.
  • Antragsberechtigt sind Netzwerke aus Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen (z.B. Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler) mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
  • Das Netzwerk ist in einem Ort im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt. Das heißt, die Region wurde vom Thünen-Institut für ländliche Räume als „eher und sehr ländliche Räume mit weniger guter sozioökonomischer Lage“ eingestuft.
  • Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.

Hauptansprechperson und Antragstellerin/Antragsteller kann

  • eine als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts
    (z.B. eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) sein oder
  • eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise, Gemeinden), politische Parteien, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind (siehe hierzu ausführlich die Bekanntmachung „Engagiertes Land“).

Die Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

Ablauf der Bewerbung

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Interessenbekundungen konnten bis zum 12. April 2022 eingereicht werden ein. Hier fragten wir unter anderem ab:

  • Eckdaten zum Antragstellenden und zu den weiteren Organisationen im Netzwerk
  • Ihre Entwicklungsziele als Netzwerk
  • Ihre Motivation, an dem Programm mitzuwirken
  • Eine Skizze der geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll
  • Eine Kurzbeschreibung  der Engagementlandschaft vor Ort

Eine Auswahlkommission wählte aus den eingereichten Interessenbekundungen bis zu 40 Netzwerke aus, die zur Antragstellung aufgefordert wurden. Hierzu erhielten die ausgewählten Antragstellerinnen und Antragsteller einen geschützten Zugang zum Antragsformular und weitere Informationen.

Wir schaffen neue Verbindungen. Seid mit dabei. Werdet mit eurem Netzwerk Teil des Programms "Engagiertes Land"

Partner

Logo des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
Thünen Institut

Kontakt

Sophie Scholz

Leitung Programm Engagiertes Land

03981 4569-691

ela@d-s-e-e.de

Wichtige Dokumente

Bekanntmachung
vom 28. Februar 2022

Förderleitfaden
vom 1. Januar 2023

  • 12. April 2022

    Frist Interessenbekundung

  • Mai 2022

    Auswahl der Netzwerke

  • 25. Mai bis 3. Juli

    Antragsphase

  • 1. September 2022

    Programmstart

Auswahl der bis zu 40 neuen Netzwerke

Die Auswahlkriterien für das Programm „Engagiertes Land“ sind:

  • Bedarf und Potenzial, die Engagement- und Ehrenamtslandschaft vor
    Ort weiterzuentwickeln
  • Nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik
  • Vielfalt der Mitglieder des Netzwerks, insbesondere die Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik) und Wirtschaft
  • Offenes Netzwerk, das viele verschiedene Akteure des Ortes einbezieht oder einbeziehen möchte
  • Auswahl von erfahrenen Netzwerken und von Akteuren, die noch ganz am Anfang stehen
  • Beteiligung von Netzwerken aus dem gesamten Bundesgebiet (sofern in eher ländlichen oder sehr ländlichen Regionen mit sozioökonomisch weniger guter Lage)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Programm in aller Kürze.

Das Programm „Engagiertes Land“ zielt darauf ab, den Aufbau und die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden Engagement-Netzwerken zu unterstützen, die in strukturschwachen ländlichen Räumen gute Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung schaffen.

Netzwerk-Programme wie das „Engagierte Land“ leben von der Zusammenarbeit. Daher müssen die beteiligten Netzwerke sich zu folgenden Punkten verpflichten:

  • Die beteiligten Netzwerke nehmen aktiv an den Modulen des Programms „Engagiertes Land“ teil und wirken an der Weiterentwicklung des Programms mit.
  • Bei den von der DSEE finanziell geförderten Maßnahmen des Netzwerkes tragen sie einen Eigenanteil. Dieser beträgt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während und nach der Durchführung einer geförderten Maßnahme ist bei Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Weise auf die Förderung des Vorhabens durch die DSEE hinzuweisen.
  • Die beteiligten Netzwerke verpflichten sich zur Teilnahme an Erhebungen der Programmevaluation, um das Programm insgesamt sowie die Aktivitäten vor Ort systematisch weiterzuentwickeln.

Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen. Eine Organisation des Netzwerkes fungiert als Hauptansprechperson und reicht die Interessenbekundung über das digitale Fördertool der DSEE ein. Diese Organisation muss die Voraussetzungen der Antragsberechtigung erfüllen.

In der Interessenbekundung müssen mindestens zwei weitere Partnerinnen/Partner des Netzwerkes namentlich genannt werden. Ihre Rechtsform muss die hier genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Antragsberechtigt im Programm Engagiertes Land sind:

  • als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts
    (z.B. eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene öffentlich-rechtliche Rechtssubjekte handelt,

 

Die Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Privatpersonen / Einzelpersonen (natürliche Personen);
  • nicht eingetragene Vereine, Arbeitskreise und andere Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;
  • Vereine in Gründung;
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
  • Unternehmen, bspw. in den Rechtsformen e.K., OHG, KG, GmbH, AG, GmbH & Co KG, UG, w.V., Genossenschaft;
  • Gebietskörperschaften, z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden;
  • Anstalten des öffentlichen Rechts;
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien;
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind (Vollstreckung einer Geldforderung), und Organisationen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Im Rahmen des Programms „Engagiertes Land“ können, soweit sie erforderlich und angemessen sind, folgende Ausgaben als förderfähig anerkannt werden:

  1. Vorhabenbezogene Personalausgaben,
  2. Honorare und Entgelte für die beantragten Maßnahmen und
  3. Sachausgaben für die beantragten Maßnahmen (z.B. Fahrt- und Raumkosten, Aufwendungsersatz, Verpflegungskosten bei Veranstaltungen, Ausgaben für Informationsmedien, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt.

Zur Deckung der indirekten Ausgaben (z.B. Porto- und Versandkosten, Büromaterial, anteilige Mietkosten) kann auf Antrag eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt werden.

Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Die teilnehmenden Netzwerke erhalten ein Umsetzungsbudget in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Zeitraum 1.9.2022 bis 31.12.2023 (vorbehaltlich
der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln) für die Weiterentwicklung des Netzwerkes sowie für Aktivitäten des Netzwerkes zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.

Das Umsetzungsbudget beträgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bis zu 20.000 Euro im Jahr 2022 sowie bis zu 20.000 Euro im Jahr 2023. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung.

Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbracht werden. Die Förderung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Ausgaben für das beantragte Projekt.

Voraussetzung: Strukturschwache ländliche Räume

Für eine Teilnahme am Engagierten Land können sich nur Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen in strukturschwachen ländlichen Räumen bewerben. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Ort – mithilfe einer PLZ-Suche – die Voraussetzung erfüllt.

Was sind strukturschwache ländliche Räume?

Die DSEE richtet sich bei der Definition „strukturschwacher ländlicher Räume“ nach einer Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume.

Das Thünen-Institut für ländliche Räume hat eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume zu typisieren. Dazu werden zwei Dimensionen definiert:

  1. Ländlichkeit

Mit der Dimension „Ländlichkeit“ werden ländliche von nicht-ländlichen Regionen abgegrenzt. Hier wird außerdem unterschieden zwischen eher ländlichen und sehr ländlichen Räumen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Siedlungsdichte, der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche oder die Erreichbarkeit großer Zentren

  1. Soziozioökonomische Lage

Als sozioökonomische Lage ländlicher Räume werden die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen bezeichnet. Ziel dieser Definition ist es, die ländlichen Regionen in solche mit guter und weniger guter sozioökonomischer Lage auszudifferenzieren. Denn Ländlichkeit muss keineswegs automatisch sozioökonomische Problemlagen einhergehen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Bruttolöhne und -gehälter, Arbeitslosenquote, Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss, Wohnungsleerstand, kommunale Steuerkraft und die Lebenserwartung.

Vier Typen ländlicher Räume

Durch die Kombination beider Dimensionen entstehen vier Typen ländlicher Räume. Die Bevölkerungsanteile der vier ländlichen Raumtypen sind relativ ausgeglichen und liegen zwischen ca. 11 und 16 Prozent.

Am Programm teilnehmen können:

  • Typ sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage
  • Typ eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage

Nicht am Programm teilnehmen können:

  • Typ eher ländlich/gute sozioökonomische Lage
  • Typ sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage

Sowie Netzwerke aus nicht-ländlichen Räumen.

Kategorisierung Thünen-Institut

KARTE © Thünen-Institut für Ländliche Räume 2021

Unter dem folgenden Link finden sie den Thünen-Atlas:  https://karten.landatlas.de/app/landatlas/

Ein Liste mit allen PLZ, die gefördert werden können, finden Sie hier.

Weitere Informationen unter: https://www.thuenen.de/lr und https://www.landatlas.de

Sollten Sie Ende Mai von der DSEE um Antragstellung gebeten werden, reichen Sie Ihren Antrag ebenfalls über das digitale Fördertool der DSEE ein.

Der Antrag enthält u. a. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller, Projektbeschreibung zum Inhalt des Vorhabens, Zeitplan, Finanzierungsplan. Der aktuelle Bescheid der Finanzbehörde über die Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz („Freistellungsbescheid“), eine Satzung sowie ein Nachweis der Vertretungsberechtigung („Vereins-“ oder „Handelsregisterauszug“) sind den Unterlagen beizufügen.

Bei der Antragstellung muss aufgrund der Jährlichkeit der Haushaltsmittel bei der Maßnahmenbeschreibung sowie beim Finanz- und Zeitplan zwischen den beiden Haushaltsjahren 2022 und 2023 unterschieden werden.

Strukturschwache ländliche Räume

Für eine Teilnahme am Engagierten Land können sich nur Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen in strukturschwachen ländlichen Räumen bewerben. Die DSEE richtet sich bei der Definition „strukturschwacher ländlicher Räume“ nach einer Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume.

Hier können Sie prüfen, ob Sie diese Kriterien erfüllen:

Ihr Ort liegt im strukturschwachen ländlichen Raum. Sie können unten mit der Interessensbekundung fortfahren.
Leider erfüllt Ihr Ort die genannten Kriterien nicht. Ihr Engagement-Netzwerk kann an diesem Programm nicht teilnehmen.

Wie werden strukturschwache ländliche Räume definiert?

Das Thünen-Institut für ländliche Räume hat eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume zu typisieren. Dazu werden zwei Dimensionen definiert: Ländlichkeit und sozioökonomische Lage.

Mit der Dimension Ländlichkeit werden ländliche von nicht-ländlichen Regionen abgegrenzt. Hier wird außerdem unterschieden zwischen eher ländlichen und sehr ländlichen Räumen. Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Siedlungsdichte, der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche oder die Erreichbarkeit großer Zentren. Als sozioökonomische Lage ländlicher Räume werden die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen bezeichnet. Ziel dieser Definition ist es, die ländlichen Regionen in solche mit guter und weniger guter sozioökonomischer Lage auszudifferenzieren. Denn Ländlichkeit muss keineswegs automatisch sozioökonomische Problemlagen einhergehen. Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Bruttolöhne und -gehälter, Arbeitslosenquote, Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss, Wohnungsleerstand, kommunale Steuerkraft und die Lebenserwartung.

Vier Typen ländlicher Räume

Durch die Kombination beider Dimensionen entstehen vier Typen ländlicher Räume. Die Bevölkerungsanteile der vier ländlichen Raumtypen sind relativ ausgeglichen und liegen zwischen ca. 11 und 16 Prozent.

Am Programm teilnehmen können:

  • Typ sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage
  • Typ eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage

Nicht am Programm teilnehmen können:

  • Typ eher ländlich/gute sozioökonomische Lage
  • Typ sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage

Sowie Netzwerke aus nicht-ländlichen Räumen.

Kategorisierung Thünen-Institut

KARTE © Thünen-Institut für Ländliche Räume 2021

Unter dem folgenden Link finden sie den Thünen-Atlas:  https://karten.landatlas.de/app/landatlas/

Ein Liste mit allen PLZ, die gefördert werden können, finden Sie zudem hier.

Weitere Informationen unter: https://www.thuenen.de/lr und https://www.landatlas.de