Energiekrise: Wie Bund und Länder Vereine unterstützen

Um die Folgen der Energiekrise abzufedern, haben Bund und Länder Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht oder planen dies. Wir geben einen Überblick über die Unterstützungsangebote, die vor allem Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen zugutekommen.

Rettungsring

Hilfen des Bundes:

Die EEG-Umlage finanzierte den Ausbau erneuerbarer Energien und betrug 3.27 Cent pro Kilowattstunde, die Stromkundinnen und -kunden entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entrichten mussten. Die EEG-Umlage entfällt seit dem 1. Juli 2022.

Die sogenannte Dezember-Soforthilfe ist Teil des Abwehrschirms der Bundesregierung. Kundinnen und Kunden müssen im Dezember 2022 keinen Abschlag für Gas und Fernwärme zahlen. Den monatlichen Abschlag dürfen sie im Dezember aussetzen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung, wird der Abschlag entweder gar nicht erst eingezogen oder der Versorger stellt eine Gutschrift aus. Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Ersparnis an ihre Mieterinnen und Mieter über die Betriebskostenabrechnung weiterzugeben.

Die Gaspreisbremse gilt ab dem 1. Januar 2023. Die Auszahlung kann aber erst ab dem 1. März 2023 erfolgen. Der Preis soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme gedeckelt werden. Das heißt, als Kundin oder Kunde muss man keinen höheren Preis bezahlen. Die Regelung betrifft 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Liegt der Verbrauch darüber, wird er nicht subventioniert. Ist der Verbrauch unter dem Vorjahresniveau, erhalten Kundinnen und Kunden die Differenz am Jahresende ausgezahlt.

Die Gaspreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Regelung ist bis Ende April 2024 befristet.

Auch diejenigen, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, erhalten laut Bundesregierung Hilfen in Form einer rückwirkenden Preisbremse. Sie können ihre Rechnungen für den Einkauf der Heizmittel zwischen dem 1. Januar und erstem Dezember 2022 bei einer noch nicht festgelegten staatlichen Stelle einreichen. Wenn diese doppelt so hoch ausfällt wie die von 2021, kommt die Preisbremse zum Zuge. In diesem Fall erstattet der Staat 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Betrag von 2021 liegen. Es müssen mindestens 100 und können maximal 2000 Euro ausbezahlt werden.

Die Strompreisbremse wird Kundinnen und Kunden ab Januar 2023 entlasten. Die Auszahlung erfolgt ab März. Der Preis für den Stromverbrauch in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das heißt, unabhängig von den Preisen des Anbieters zahlen Kundinnen und Kunden nicht mehr. Wer weniger verbraucht als im Vorjahr, bekommt die Differenz am Jahresende ausgezahlt. Auf diese Weise sollen Anreize entstehen, Energie einzusparen.

Die Regelung ist bis Ende April 2024 befristet.

Aktuell erarbeitet die Bundesregierung weitere Unterstützungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen aus, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, darunter Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken, soweit sie aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar und im Bereich der Bundeszuständigkeit tätig sind.

Hilfen der Bundesländer:

Am 6.11.22 hat die Bayerische Landesregierung den Härtefallfonds Bayern beschlossen – ein Unterstützungspaket, das neben dem Bürger-Härtefallfonds und einem Fonds für mittlere und kleinere Unternehmen auch den Bayerischen Härtefallfonds soziales Leben und Infrastruktur enthält.

Wer wird profitieren?

Der Härtefallfonds soziales Leben und Infrastruktur zielt auf Vereine, die die keine oder zu geringe Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten und aufgrund der Energiekrise in ihrer Existenz bedroht sind. Ebenfalls profitieren sollen Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Studentenwerke, Sport (hierfür soll bereits jetzt für 2023 die Vereinspauschale verdoppelt werden), Kultur und Medien.

Fristen und Antragsmöglichkeiten?

Derzeit erarbeitet die Landesregierung noch die Ausgestaltung der Härtefallfonds.

Am 14.11.22 hat der Berliner Senat einen Nachtragshaushalt verabschiedet. In ihm sind 11 Mio. Euro vorgesehen, um Sportvereinen bei der Bewältigung der Energiekrise zu helfen.

Wer profitieren wird

Berliner Sportvereine, die durch die Entlastungen des Bundes nur unzureichend unterstützt werden.

Fristen und Antragsmöglichkeiten

Noch steht nicht fest, wann die Mittel abgerufen werden können.

Die Brandenburgische Landesregierung hat am 21.11.22 ein zwei Milliarden schweres „Brandenburg-Paket“ angekündigt, das die Bundesmittel zur Abfederung der Energiekrise ergänzen.

Wer profitieren wird

Details, wer in welcher Höhe von dem Paket profitieren wird, liegen noch nicht vor.

Die Sportvereine und Verbände konnten bis zum 30. November 2022 Anträge auf eine Bezuschussung der Energiekosten beim Bremer Senat stellen.

Wer profitieren soll

Antragsberechtigt waren Sportvereine und Verbände mit vereinseigenen Sportstätten/-anlagen und/oder mit Bewirtschaftung städtischer Sportanlagen, die 2022 von deutlichen Kostensteigerungen betroffen waren.

Fristen und Voraussetzungen

Die Antragsfrist ist zum 30.11.2022 abgelaufen.

Neun Millionen Euro umfasst das Enlastungspaket, mit dem die Sport- und Finanzbehörde der Hansestadt Vereine und Verbände unterstützt, die in besonderer Weise von der Energiekrise betroffen sind.

Wer davon profitiert

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände, die bis spätestens zum 31.12. vergangenen Jahres in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden und über mindestens eine vereins- bzw. verbandseigene Anlage verfügen bzw. diese nutzen. Vereine müssen nachweisen können, dass sie mindestens 25 Prozent mehr für Energie aufwenden als im Vorjahr.

Firsten und Antragsmöglichkeiten

Vereine und Verbände erhalten bis Ende April 2024 nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro. Die Förderung pro kWh sowie die maximale Förderung richtet sich nach der Art der Anlage, der Energieart sowie der Preissteigerung.

Anträge können voraussichtlich ab der zweiten Dezemberwoche über das HSB-Mitgliederportal einreicht werden. Nicht-Mitglieder richten ihren Antrag an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport.

3,58 Milliarden Euro – so viel Geld investiert das Land Hessen in sein Hilfspaket wegen der Folgen der Energiekrise. Im Landesprogramm „Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen“ sind 200 Millionen Euro eingeplant, die unter anderem zur Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen vorgesehen sind.

Wer davon profitiert

30 Millionen Euro stehen als Hilfe für Vereine, Initiativen und Verbände in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales und Umwelt zu Verfügung, die vor einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass stehen.

Firsten und Antragsmöglichkeiten

Stehen bislang nicht fest.

Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Teil des zusätzlichen Budgets ist der Energiefonds MV in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro. Gut 300 Millionen sollen unter anderem in das Wohngeld, das 49-Euro-Deutschlandticket und in einen Härtefallfonds fließen.

Wer profitieren soll

Im Härtefallfonds sind allein zehn Millionen Euro für soziale Einrichtungen und die Bereiche Kultur und Sport vorgesehen.

Fristen und Voraussetzungen

Stehen noch nicht fest.

Das Sofortprogramm der niedersächsischen Landesregierung umfasst insgesamt 970 Millionen Euro und ist Teil des Nachtragshaushalt von 2,9 Milliarden Euro für 2022 und 2023.

Wer profitieren soll

Vorgesehen sind 30 Millionen Euro für Sportvereine, 27 Millionen Euro für den Kulturbereich, 2 Millionen Euro für den Aufbau von Verteilzentren bei den Tafeln sowie 1 Million Euro für Tierheime.

Fristen und Voraussetzungen

Stehen noch nicht fest.

Mehr als 14 Milliarden Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung investieren, um die Folgen der Energiekrise abzufedern. Ein zusätzliches eigenes Hilfspaket des Landes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ist in Planung.

Wer profitieren soll

Von der Krisenhilfe sollen u. a. diejenigen profitieren, für die die Gas- und Stompreisbremse nicht ausreichen, wie Einrichtungen für Kinder oder Sportvereine.

Fristen und Voraussetzungen

Stehen noch nicht fest.

Informationen zu Entlastungen durch das Land Rheinland-Pfalz liegen derzeit nicht vor.

Eine Härtefallregelung plant das Saarland bisher nur für kleine und mittlere Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis November 2022 für mindestens drei Monate von einer Vervierfachung der Preise (Gas und/oder Strom) betroffen waren.

Sachsens Regierung hat ein Hilfspaket in Höhe von 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Doppelhaushalt muss dafür entsprechend geändert werden.

Wer profitieren soll

Wer in welcher Höhe von dem Paket profitieren wird, ist noch nicht bekannt.

Für Sachsen-Anhalt liegen derzeit keine Informationen über Hilfsfonds oder Härtefallregelungen für gemeinnützige Vereine vor.

Die Landesregierung unterstützt Sportvereine und -verbände mit neun Millionen Euro, um sicherzustellen, dass diese ihre Angebote aufrechterhalten können.

Wer profitieren soll

Sportvereine und -verbände, die nachweisen können, dass sie durch die Energiepreiserhöhung im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023 in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Fristen und Voraussetzungen

Anträge können Vereine und Verbände ab dem 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 hier stellen.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt plant einen Hilfsfonds, der mit 54 Millionen Euro ausgestattet werden soll.

Wer profitieren soll

Bislang wurden kleinerer und mittlere Unternehmen als Nutznießer genannt, die von den Preisdeckeln für Strom und Gas nicht ausreichend entlastet werden. Wer darüber hinaus profitiert, ist nicht klar.

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