Engagiertes Land wächst weiter!

Vielen Dank für eure vielen Interessenbekundungen Teil der Community im Engagierten Land zu werden. Wir schließen das Verfahren für den Jahrgang 2024/25 nun und schauen sie uns sorgsam an, bevor wir sie vertrauensvoll in die Hände unserer Auswahlkommission geben. Wenn eure Vorstellungen und unsere zusammenpassen, bitten wir euch im April 2024 euren Antrag einzureichen.

Was wird gefördert?

Engagiertes Land – eine Erfolgsgeschichte im Wachstum!

Im Jahr 2021 starteten wir das Programm und begrüßten 20 Engagement-Netzwerke. Doch das war nur der Anfang: Ab September 2022 stießen 39 weitere Netzwerke hinzu. Heute nehmen insgesamt 58 aktive Engagement-Zusammenschlüsse aus ganz Deutschland am Programm teil. Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von lokalen Initiativen in strukturschwachen ländlichen Gebieten. Möchtet ihr mehr über die Netzwerke und ihre Arbeit erfahren? Hier gelangt ihr zur Übersicht mit allen Engagement-Netzwerken des Programms.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich an Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung vor Ort verbessern wollen.

  • Ziel des (entstehenden) Netzwerkes ist die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.
    Antragsberechtigt sind Netzwerke aus Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen (zum Beispiel Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler) mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
  • Das Netzwerk ist in einem Dorf oder einer Kleinstadt im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt. Das heißt, die Region wurde vom Thünen-Institut für ländliche Räume als „eher und sehr ländliche Räume mit weniger guter sozioökonomischer Lage“ eingestuft.
  • Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.

Hauptansprechperson und Antragstellerin/Antragsteller muss

  • eine als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) oder
  • eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft oder weitere juristische Person des öffentlichen Rechts sein, soweit diese nicht nach Nr. 4 der Bekanntmachung Engagiertes Land ausgeschlossen ist;
  • die Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

Auswahlkriterien

  • Bedarf und Potenzial, die Engagement- und Ehrenamtslandschaft vor Ort weiterzuentwickeln
    nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik
  • Vielfalt der Mitglieder des Netzwerks, insbesondere die Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik) und Wirtschaft
  • offenes Netzwerk, das viele verschiedene Akteure des Ortes einbezieht oder einbeziehen möchte
  • Auswahl von erfahrenen Netzwerken und von Akteuren, die noch ganz am Anfang stehen
  • Beteiligung von Netzwerken aus dem gesamten Bundesgebiet (sofern in eher ländlichen oder sehr ländlichen Regionen mit sozioökonomisch weniger guter Lage)

Ablauf des Programms 2024/2025

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Interessenbekundungen konnten bis zum 17. Januar 2024 eingereicht werden. Dafür fragten wir unter anderem nach:

  • einer Kurzbeschreibung des (enstehenden) Netzwerkes und dessen Arbeitsschwerpunkte (Hier findet ihr Inspiration, was ein Engagement-Netzwerk macht.)
  • Informationen zum Ort und den vorhandenen Strukturen für Engagement und Ehrenamt
  • eurer Motivation, an dem Programm mitzuwirken
  • euren Entwicklungsziele bzw. Vision des Netzwerkes bis Ende 2025
  • einer Skizze der geplanten Maßnahmen und Ausgaben, für die eine Förderung beantragt werden soll
  • Eckdaten zum Antragstellenden und zu den weiteren Organisationen im Netzwerk
  • eurer Bereitschaft zur Mitwirkung im Programm Engagiertes Land und ihre Unterstützungsbedarfe.

Eine Auswahlkommission wählt aus den eingereichten Interessenbekundungen bis zu 30 weitere Netzwerke aus, die zur Antragstellung aufgefordert werden. Hierzu erhalten die ausgewählten Antragstellerinnen und Antragsteller einen geschützten Zugang zum Antragsformular und weitere Informationen.

Collage mit Fotos von Menschen, die sich austauschen und vernetzen. Text: Wir schaffen neue Verbindungen. Engagiertes Land. Jetzt bewerben!

Partner

Logo des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
Thünen Institut

Info-Veranstaltungen:

KONTAKT

Rote Grafik mit gezeichnetem Telefonhörer. Text: Unser hallo-Team ist für euch da! Mo & Mi: 9-12 uhr & 15-17 Uhr Di & Do: 9-12 Uhr & 15-18 Uhr Fr: 9-12 Uhr & 15-16 Uhr

Ansprechpartnerin

Sophie Scholz

Leitung Programm Engagiertes Land

Kontakt zum Team Engagiertes Land

ela@d-s-e-e.de

Wichtige Dokumente

Bekanntmachung
vom 20. Oktober 2023

Förderleitfaden
vom 16. April 2024

  • 15. November 2023 – 17. Januar 2024

    Frist Interessenbekundung

  • März 2024

    Auswahl der Netzwerke

  • April – Mai 2024

    Antragsphase

  • 1. Juli 2024

    Programmstart

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Programm in aller Kürze.

Das Programm „Engagiertes Land“unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden Engagement-Netzwerken in strukturschwachen ländlichen Räumen.

„Sektorübergreifend“ bedeutet, dass Organisationen aus verschiedenen Bereichen (Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft) zusammenarbeiten.

Das Unterstützungsprogramm Engagiertes Land eignet sich für (entstehende) Netzwerke, die

  • motiviert sind, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort zu schaffen;
  • bereit sind, zeitliche Ressourcen dafür einzubringen;
  • Neugierde, Offenheit und Bereitschaft, eigene Erfahrungen zu teilen, mitbringen;
  • ein generelles Interesse an Lernen voneinander und Organisationsentwicklung teilen.

Hier findet ihr Inspiration, was ein Engagement-Netzwerk macht.

  • Seid ihr mindestens drei Organisationen, die gemeinsam die Strukturen von Engagement und Ehrenamt t in eurem Ort unterstützen möchten?
  • Ist eine der drei Organisationen antragsberechtigt?
    (siehe Frage weiter unten: Wer kann sich bewerben?)
  • Liegt der Ort, in dem euer Netzwerk angesiedelt ist, im strukturschwachen ländlichen Raum?
    (Hier kannst du prüfen, ob dein Ort in einem strukturschwachen ländlichen Raum liegt)
  • Hat eure Gemeinde bzw. euer Gemeindeteil, in dem euer Netzwerk angesiedelt ist, weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner (z.B. Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler)?

Ihr könnt alles mit Ja beantworten? Super! Dann schaut gern auf die weiteren FAQs und auf unsere Grafik „Was macht ein Engagement-Netzwerk?“ als Inspiration für eure Interessenbekundungen.

Die DSEE richtet sich bei der Definition „strukturschwacher ländlicher Räume“ nach einer Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume.

Das Thünen-Institut für ländliche Räume hat eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume zu typisieren. Dazu werden zwei Dimensionen definiert:

  1. Ländlichkeit

Mit der Dimension „Ländlichkeit“ werden ländliche von nicht-ländlichen Regionen abgegrenzt. Hier wird außerdem unterschieden zwischen eher ländlichen und sehr ländlichen Räumen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Siedlungsdichte, der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche oder die Erreichbarkeit großer Zentren.

  1. Sozioökonomische Lage

Als sozioökonomische Lage ländlicher Räume werden die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen bezeichnet. Ziel dieser Definition ist es, die ländlichen Regionen in solche mit guter und weniger guter sozioökonomischer Lage auszudifferenzieren. Denn mit Ländlichkeit müssen keineswegs automatisch sozioökonomische Problemlagen einhergehen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Bruttolöhne und -gehälter, Arbeitslosenquote, Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss, Wohnungsleerstand, kommunale Steuerkraft und die Lebenserwartung.

Vier Typen ländlicher Räume

Durch die Kombination beider Dimensionen entstehen vier Typen ländlicher Räume. Die Bevölkerungsanteile der vier ländlichen Raumtypen sind relativ ausgeglichen und liegen zwischen ca. 11 und 16 Prozent.

Am Programm teilnehmen können:

  • Typ sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage
  • Typ eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage

Nicht am Programm teilnehmen können:

  • Typ eher ländlich/gute sozioökonomische Lage
  • Typ sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage

Sowie Netzwerke aus nicht-ländlichen Räumen.

Kategorisierung Thünen-Institut

KARTE © Thünen-Institut für Ländliche Räume 2021

Unter dem folgenden Link findet ihr den Thünen-Atlas:  https://karten.landatlas.de/app/landatlas/

Weiter Informationen erhaltet ihr hier.

Hier könnt ihr prüfen, ob euer Ort in einem strukturschwachen ländlichen Raum liegt.

Mindestens drei Organisationen müssen sich zusammenfinden, um eine Interessenbekundung einzureichen. Eine Organisation des Netzwerkes fungiert als Hauptansprechperson und reicht die Interessenbekundung über das digitale Förderportal der DSEE ein. Diese Organisation muss die Voraussetzungen der Antragsberechtigung erfüllen.

Die zwei weiteren Partnerinnen/Partner des Netzwerkes werden namentlich genannt. Ihre Rechtsform muss die unten genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Antragsberechtigt im Programm Engagiertes Land sind:

  • als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts
    (z.B. eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) oder
  • Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften oder weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sein, soweit diese nicht nach Nr. 4 der Bekanntmachung Engagiertes Land ausgeschlossen sind.
  • Die Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Privatpersonen / Einzelpersonen (natürliche Personen);
  • nicht eingetragene Vereine, Arbeitskreise und andere Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;
  • Vereine in Gründung;
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
  • Unternehmen, bspw. in den Rechtsformen e.K., OHG, KG, GmbH, AG, GmbH & Co KG, UG, w.V., Genossenschaft;
  • Gebietskörperschaften, z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden;
  • Anstalten des öffentlichen Rechts;
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien;
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind (Vollstreckung einer Geldforderung), und Organisationen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Für eine Teilnahme am Engagierten Land können sich nur Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen ländlichen Räumen bewerben. Hier kannst du – mithilfe einer PLZ-Suche – prüfen, ob dein Ort die Voraussetzung erfüllt.

Eine Liste mit allen PLZ, die gefördert werden können, findest du hier.

Das komplette Antragsverfahren erfolgt über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Nach einer erstmaligen Registrierung könnt ihr als antragstellende Organisation zu jeder Zeit eure Informationen aktualisieren, relevante Dokumente einstellen, Förderanträge stellen, überarbeiten und mit euren Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen. Falls ihr also noch nicht in unserem Förderportal registriert seid, müsstet ihr diesen Schritt zuerst durchführen. Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Förderprozess findet ihr hier.

Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

Erstens: Das Interessenbekundungsverfahren: Im ersten Schritt fragen wir euch nach den Eckdaten der drei (oder mehr) Organisationen, welche die Bewerbung einreichen. Außerdem benötigen wir Informationen zum Ort und eine Kurzbeschreibung eures (entstehenden) Netzwerks. Die Schwerpunkte und Motivation eures Engagements sowie erste Fragen zu den geplanten Zielen und Vorhaben werden ebenfalls abgefragt. Die Bewerbung zum Interessenbekundungsverfahren ist ab dem 15.11.2023 möglich. Aus allen Interessenbekundungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 17.01.2024 bis zu 30 Netzwerke anhand zuvor definierter Kriterien (siehe nächste Frage) durch eine Auswahlkommission ausgewählt und Anfang April von der DSEE zur Antragstellung eingeladen.

Zweitens: Das Antragsverfahren: Wenn eure Interessensbekundung von uns ausgewählt wurde, werdet Ihr von uns eingeladen, einen Antrag über das Förderportal zu stellen. Bitte beachtet, dass die eingereichte Interessensbekundung allein nicht als vollständige Antragstellung zählt.

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedarf und Potenzial, die Engagement- und Ehrenamtslandschaft vor Ort weiterzuentwickeln
  • Nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik
  • Vielfalt der Mitglieder des Netzwerks, insbesondere die Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik) und Wirtschaft
  • Offenes Netzwerk, das viele verschiedene Akteure des Ortes einbezieht oder einbeziehen möchte
  • Auswahl von erfahrenen Netzwerken und von Akteuren, die noch ganz am Anfang stehen
  • Beteiligung von Netzwerken aus dem gesamten Bundesgebiet (sofern in eher ländlichen oder sehr ländlichen Regionen mit sozioökonomisch weniger guter Lage)

Das Programm Engagiertes Land bietet euch neben der finanziellen Förderung, Möglichkeiten zur Vernetzung & zum voneinander Lernen sowie zur Qualifizierung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Angebote wie z. B. Zukunftswerkstätten und Prozessbegleitung in eurem Ort zur Weiterentwicklung eures Netzwerkes zu nutzen.

Die Begleitung setzt sich aus verpflichtenden sowie optionalen Angeboten und Terminen zusammen. Für die digitale Kick-Off-Veranstaltung Anfang Juli 2024 und das jährliche Vernetzungstreffen (in Präsenz) wird die Teilnahme von mindestens zwei Personen aus eurem Netzwerk vorausgesetzt.

Die Nutzung der weiteren Angebote ist optional, trägt jedoch erkennbar zur guten Weiterentwicklung der Netzwerke bei. Angebote, Termine und Ansprechpersonen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die einzelnen Bausteine sollten bereits frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt und hierfür entsprechend Zeit eingeplant werden.

Eine vorherige Teilnahme am Programm ist kein Ausschlussgrund für eine erneute Bewerbung.

Im Falle einer Auswahl wird der Zeitraum der bisherigen Programmteilnahme bei der maximalen Förderlaufzeit berücksichtigt.

Die teilnehmenden Netzwerke können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000 Euro für den gesamten Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 beantragen.

Die Beantragung der Förderung ist wie folgt möglich: Im ersten Jahr der Förderung (01.07.-31.12.2024) können bis zu 15.000 Euro, im zweiten Jahr der Förderung (01.01.-31.12.2025) bis zu 20.000 Euro beantragt werden.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese prozentuale Förderung, gemessen an den förderfähigen Gesamtausgaben, wird Anteilsfinanzierung genannt.

Eine Übertragung von nicht-verausgabten Mitteln in das jeweilige Folgejahr ist nicht möglich.

Die Förderung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro im Jahr 2024 und 20.000 Euro im Jahr 2025.
Beispiel (gerundete Werte): Eure zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben betragen für das Jahr 2024 16.670 Euro. Ihr möchtet die maximale Fördersumme von 15.000 € beantragen:

16.670 Euro = Gesamtausgaben = 100 %
15.000 Euro = Förderung DSEE = 90 %
1.670 Euro = Eigenanteil = 10 %

Wenn die tatsächlich angefallenen Gesamtausgaben geringer sind als im Antrag geplant, verringert sich auch die Förderung der DSEE. Wir erstatten also nur einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Projektausgaben, jedoch nicht mehr als den maximalen Förderbetrag, der im Zuwendungsbescheid angegeben ist.

Im Rahmen des Programms Engagiertes Land können folgende Ausgaben als förderfähig anerkannt werden:

  1. Vorhabenbezogene Personalausgaben,
  2. Honorare und Entgelte für die beantragten Maßnahmen und
  3. Sachausgaben für die beantragten Maßnahmen (z.B. Fahrt- und Raumkosten, Ehrenamtspauschalen, Aufwendungsersatz, Verpflegungskosten bei Veranstaltungen, Ausgaben für Informationsmedien, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (keine Geldgeschenke), die Anreiz bilden für weiteren Einsatz, sofern sie einen Wert von 20,- Euro pro Person nicht übersteigen und sie der Öffentlichkeitsarbeit dienen)

Zur Deckung der indirekten Ausgaben (z.B. Porto- und Versandkosten, Büromaterial, anteilige Mietkosten) kann eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der oben genannten direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt werden.

Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) findest du in der Bekanntmachung.

Für dein Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt. Im Rahmen der Antragstellung ist dazu eine Tätigkeitsbeschreibung beizufügen.

Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachten Leistungen zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet werden. Für Leistungen dieser Art muss ein Honorarvertrag oder ein Werkvertrag abgeschlossen werden.

Bei Honorarkräften sind marktübliche Preise zuwendungsfähig, die durch eine Markterkundung ermittelt werden. Darüber ist ein Vermerk zu fertigen.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent in Abhängigkeit von der Fördersumme. Der Eigenanteil muss in Geldleistung, also z. B. durch Eigenmittel oder Drittmittel, erbracht werden.

Die Förderung ist ein Geldbetrag, den du nicht zurückzahlen musst, wenn du die Mittel zweckentsprechend verwendet hast, also so, wie du es im Förderantrag für das Projekt beschrieben hast. Du kannst bis zu 90 % der Gesamtausgaben für das Projekt bekommen. Es ist aber wichtig, dass deine Organisation mindestens 10 % der Ausgaben selbst bezahlt. Dieser Betrag muss als Geldleistung erbracht werden.

Beispiel (gerundete Werte): Eure zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben betragen für das Jahr 2024 16.670 Euro. Ihr möchtet die maximale Fördersumme von 15.000 € beantragen:

16.670 Euro = Gesamtausgaben = 100 %
15.000 Euro = Förderung DSEE = 90 %
1.670 Euro = Eigenanteil = 10 %

Wenn deine Organisation den Eigenanteil nicht mit eigenen Mitteln erbringen kann, ist es möglich, als Ersatz für die Eigenmittel Geldleistungen Dritter (Drittmittel) einzubringen. Drittmittel sind öffentliche und nicht-öffentliche Mittel Dritter, also weder Mittel der DSEE noch der Antragstellerin. Diese Mittel dürfen nicht aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder anderen EU-Fonds stammen. Außerdem dürfen sie nicht aus anderen Bundesförderungen für das gleiche Projekt bzw. Programm kommen. Öffentliche Mittel sind finanzielle Leistungen, die durch Bund, Land oder Kommune (=„die öffentliche Hand“) als Zuschuss oder als Darlehen vergeben werden.

Geldwerte Leistungen, wie z. B. der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, können nicht als Eigenmittel eingesetzt werden.

Die Fördermittel unterliegen dem Prinzip der Jährlichkeit. Eine Übertragung von nicht-verausgabten Mitteln in das jeweilige Folgejahr ist nicht möglich.
D. h. die für das Jahr 2024 bewilligten Mittel (max. 15.000 Euro) müssen bis 31.12.2024 verwendet werden. Die für das Jahr 2025 bewilligten Mittel (max. 20.000 Euro) müssen bis 31.12.2025 verwendet werden.

Der letzte Mittelabruf ist bis 15. November des jeweiligen Jahres möglich.

Nicht-abgerufene Mittel verfallen. Nicht verwendete Fördermittel müssen an die DSEE zurückerstattet werden.

Nein, dies ist im Programm Engagiertes Land nicht möglich. Die Bewilligungsbescheide werden voraussichtlich Mitte Juni 2024 versendet, sodass diese pünktlich vor Projektstart am 01.07.2024 vorliegen.

Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Das ist der frühestmögliche Projektstart.

Alle relevanten Informationen zum Programm findet ihr in der Bekanntmachung sowie im Förderleitfaden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprozess bei der DSEE findet ihr hier.

Strukturschwache ländliche Räume

Für eine Teilnahme am Engagierten Land können sich nur Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen in strukturschwachen ländlichen Räumen bewerben. Die DSEE richtet sich bei der Definition „strukturschwacher ländlicher Räume“ nach einer Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume.

Hier können Sie prüfen, ob Sie diese Kriterien erfüllen:

Ihr Ort liegt im strukturschwachen ländlichen Raum. Sie können unten mit der Interessensbekundung fortfahren.
Leider erfüllt Ihr Ort die genannten Kriterien nicht. Ihr Engagement-Netzwerk kann an diesem Programm nicht teilnehmen.

Wie werden strukturschwache ländliche Räume definiert?

Das Thünen-Institut für ländliche Räume hat eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume zu typisieren. Dazu werden zwei Dimensionen definiert: Ländlichkeit und sozioökonomische Lage.

Mit der Dimension Ländlichkeit werden ländliche von nicht-ländlichen Regionen abgegrenzt. Hier wird außerdem unterschieden zwischen eher ländlichen und sehr ländlichen Räumen. Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Siedlungsdichte, der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche oder die Erreichbarkeit großer Zentren. Als sozioökonomische Lage ländlicher Räume werden die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen bezeichnet. Ziel dieser Definition ist es, die ländlichen Regionen in solche mit guter und weniger guter sozioökonomischer Lage auszudifferenzieren. Denn Ländlichkeit muss keineswegs automatisch sozioökonomische Problemlagen einhergehen. Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Bruttolöhne und -gehälter, Arbeitslosenquote, Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss, Wohnungsleerstand, kommunale Steuerkraft und die Lebenserwartung.

Vier Typen ländlicher Räume

Durch die Kombination beider Dimensionen entstehen vier Typen ländlicher Räume. Die Bevölkerungsanteile der vier ländlichen Raumtypen sind relativ ausgeglichen und liegen zwischen ca. 11 und 16 Prozent.

Am Programm teilnehmen können:

  • Typ sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage
  • Typ eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage

Nicht am Programm teilnehmen können:

  • Typ eher ländlich/gute sozioökonomische Lage
  • Typ sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage

Sowie Netzwerke aus nicht-ländlichen Räumen.

Kategorisierung Thünen-Institut

KARTE © Thünen-Institut für Ländliche Räume 2021

Unter dem folgenden Link finden sie den Thünen-Atlas:  https://karten.landatlas.de/app/landatlas/

Ein Liste mit allen PLZ, die gefördert werden können, finden Sie zudem hier.

Weitere Informationen unter: https://www.thuenen.de/lr und https://www.landatlas.de