Versicherungsschutz
Gut versichert

Ihr fragt euch, wie der optimale Versicherungsschutz für euren Verein aussieht? Wie ihr selbst versichert seid, während ihr euch engagiert? Welche Versicherung eigentlich welche Schadensfälle abdeckt? Oder an welcher Stelle ihr Geld sparen könnt? Eure Fragen beantwortet unsere persönliche Beratung zum Versicherungsschutz – kostenlos und natürlich unabhängig.
Das Angebot unserer Versicherungsexpertinnen und -experten richtet sich an gemeinnützige Organisationen. Ob ihr euch ehrenamtlich oder hauptamtlich engagiert, spielt keine Rolle.
Unser Beratungsangebot

Wir klären gemeinsam allgemeine Fragen rund um euren Versicherungsschutz im Engagement und Ehrenamt. Ihr bekommt Informationen zum gesetzlichen Versicherungsschutz und Tipps, wie ihr passende Versicherungsangebote einholen könnt.
Anhand von typischen Schadenbeispielen in eurem Engagementbereich klären wir, welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist.
So versetzen wir euch in die Lage, eurem Versicherer die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Entscheidungen für euren Verein bzw. eure gemeinnützige Organisation zu treffen.
Versicherungen FAQ
Versicherungsschutz für privates Engagement in Initiativen
Wenn ihr euch privat in rechtlich unselbstständigen Organisationen oder Initiativen engagiert, greift in der Regel zunächst eure private Haftpflichtversicherung (PHV), falls ihr einem Dritten einen Schaden zufügt. Für den Fall, dass ihr euch selbst verletzt, kommt eure private Unfallversicherung zum Tragen. Zusätzlich kann euch nachrangig die Landesehrenamtsversicherung eures Bundeslandes schützen. Sie bietet Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, soweit kein anderer Schutz greift.
Weitere Informationen über den nachrangigen Versicherungsschutz für Engagierte findet ihr im Serviceportal eures Bundeslandes unter „Ehrenamtsversicherung“.
Versicherungsschutz bei Engagement im Verein, gemeinnützigen Träger oder Kommune
Wenn ihr euch in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Stiftung) oder bei der Kommune engagiert, seid ihr in der Regel über den Träger haftpflicht- und unfallversichert. Im Verein greift die Vereinshaftpflichtversicherung, da der Träger für Schäden haftet, die ihr im Rahmen eurer Tätigkeit bei leichter Fahrlässigkeit verursacht.
Wenn ihr für eine Kommune oder das Land tätig seid, greift der kommunale Schadensausgleich, wenn ihr einen Schaden verursacht. Zudem besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, falls euch während eurer Tätigkeit ein Unfall passiert.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche
Wer sich bürgerschaftlich engagiert, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII abgesichert. Sie bietet umfassenden Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Zuständig ist jeweils der Träger der Unfallversicherung, abhängig davon, in welchem Bereich oder in wessen Auftrag ihr tätig seid:
- Engagement im Bereich Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Für mehr Informationen geht’s folgend direkt zur BGW (Link öffnet sich in einem neuen Tab).
- Engagement im Bereich Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz sowie die meisten Vereine außerhalb des Gesundheits- und Sozialbereichs: Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Für mehr Informationen geht’s folgend direkt zur VBG (Link öffnet sich in einem neuen Tab).
- Engagement für Kommune oder Land: Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes. Informationen zu den Kontaktdaten der Unfallkassen findet ihr hier (Link öffnet sich in einem neuen Tab).
Weitere Informationen erhaltet ihr in der Broschüre „Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit. Hier geht’s direkt zur Borschüre (Link öffnet sich in einem neuen Tab).
Welche Versicherungen braucht mein Verein?
In der Regel ist es ratsam, dass Vereine eine Versicherung abschließen. Dies schützt nicht nur die Mitglieder vor finanziellen Risiken, sondern sichert auch den Verein gegen eventuelle Haftungsansprüche ab. Besonders wichtig ist der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung, um potenzielle Haftungsrisiken angemessen abzudecken. Beachtet bitte auch, dass auch die Sachwerte des Vereins – wie Gebäude und Inventar – einer angemessenen Versicherungsdeckung gegen Schäden durch zum Beispiel Brand, Einbruch/Diebstahl oder Sturm und Hochwasser bedürfen. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Vereins und seiner Aktivitäten variieren. Daher solltet ihr eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. So stellt ihr sicher, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.
Muss sich der Vereinsvorstand zusätzlich absichern?
Vorstandsmitglieder haften als Vereinsorgane unter Umständen persönlich gegenüber Dritten und dem Verein, z. B. bei fehlerhafter Vereinsführung, Überschreitung von Vollmachten oder falscher Verwendung von Fördermitteln. Diese Haftung ist meist nicht durch die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine D&O-Versicherung inklusive Vermögensschadenhaftpflicht kann das Risiko deutlich reduzieren.
Hinweis: Die gesetzliche Unfallversicherung greift zumeist nicht für Vorstandsarbeit. Gewählte Vorstände können sich jedoch freiwillig bei der VBG versichern (Beitrag 4,95 €/Jahr, Stand 2025).
Wo erhält man passenden Versicherungsschutz für den Verein?
Passenden Versicherungsschutz bieten in der Regel alle marktüblichen Versicherer. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Maklerinnen und Makler, die sich auf die Bedürfnisse von ehrenamtlichen Organisationen konzentrieren.
Viele Vereine profitieren zudem von Rahmenverträgen über Dach- oder Landesverbände, zum Beispiel im Sport, bei Chören oder bei Kita- und Schulfördervereinen. Diese Verträge bieten oft kostengünstigen und auf Vereine zugeschnittenen Versicherungsschutz.
Da die Tariflandschaften sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und sich von Versicherungsfachleuten beraten zu lassen. So lässt sich sicherstellen, dass die Versicherungspolicen den individuellen Bedürfnissen des Vereins entsprechen.
Fairplay
Bitte habt Verständnis, dass wir im Rahmen unserer Beratung keine Angebote erstellen, keine Verträge prüfen oder vermitteln und keine Empfehlungen für bestimmte Versicherungsanbieter aussprechen.
In 3 Schritten zur kostenlosen Beratung
Wissensspeicher
In unseren #DSEEerklärt-Onlineseminaren bekommt ihr Einblicke und Tipps zum Thema Versicherungsschutz im Ehrenamt.