Presseinformation
Bürokratieabbau in der Förderung: action! führt mündlichen Verwendungsnachweis per Videokonferenz ein
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt geht neue Wege – Erstmals Einreichung per Gespräch statt Formular möglich
Neustrelitz, 30. Oktober 2025 – Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) geht mit dem Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ einen innovativen Weg: Erstmals bei der DSEE kann der Verwendungsnachweis in mündlicher Form per Videokonferenz eingereicht werden. Damit werden bürokratische Hürden deutlich abgebaut und das Engagement für globale Gerechtigkeit noch zugänglicher gemacht.
Nach Abschluss eines geförderten Projekts müssen Antragstellende nachweisen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß eingesetzt wurden – das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Dieser besteht üblicherweise aus einem schriftlichen Sachbericht und einer detaillierten Auflistung aller Ausgaben mit Belegen. Bei action! geht das nun anders:
Geförderte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können ihren Verwendungsnachweis bequem in einer Online-Sprechstunde einreichen. Das Team von action! stellt dabei die erforderlichen Fragen und die Antworten werden direkt dokumentiert. Besonders nutzerfreundlich: Der Bildschirm wird während des Gesprächs geteilt, sodass Antragstellende live mitverfolgen können, was protokolliert wird. Zur Vorbereitung erhalten sie vorab eine E-Mail mit allen Fragen.
„Wir wollen die Ehrenamtlichen in jeder Hinsicht unterstützen. Das gilt auch für den Ablauf eines Förderverfahrens. Ein einfaches Abrechnungsverfahren ist dafür eine entscheidende Gelingensbedingung“, erklärt Jan Holze, Vorstand der DSEE. „Davon profitieren besonders Menschen ohne Erfahrung mit Anträgen. So schaffen wir ein positives Fördererlebnis, das Mut macht auf mehr.“
Einer der ersten, der den neuen mündlichen Verwendungsnachweis genutzt hat, ist Amir Benjamin Balde. Sein Projekt war ein World Café, bei dem über globale Themen diskutiert wurde. Diese Bildungsaktion konnte mit einer Förderung in Höhe von 500 Euro durch das Förderprogramm unterstützt werden. Er zeigte sich begeistert: „Die mündliche Einreichung des Verwendungsnachweises ist eine geniale Idee. Ich habe schon an vielen Förderprogrammen teilgenommen, aber das ist das erste Mal, dass ich diese Option sehe.“
Die geförderten Projekte bei action! sind so vielfältig wie die globalen Herausforderungen selbst: Bei einer Kleidertauschbörse erfuhren Teilnehmende mehr über Lieferketten und die Auswirkungen von Altkleidern auf den Globalen Süden. In einer Gemüsegärtnerei wurde ein „Globaler Ernährungsrat“ simuliert – angehende Lehrkräfte und Pädagog:innen entwickelten im Planspiel Ideen für eine gerechtere weltweite Ernährung und persönliche Handlungsschritte. Ein anderes Projekt lud Familien zum gemeinsamen Pflanzen ein: Beim Setzen von Gemüse und Kräutern aus verschiedenen Herkunftsregionen lernten die Teilnehmenden spielerisch, wie Pflanzen und Samen weltweit wandern und warum Saatgutsicherheit für Ernährungsgerechtigkeit wichtig ist. Gefördert wurden jeweils Kosten für Raummiete, Verpflegung, Materialien und Fahrtkosten – mit maximal 500 Euro pro Projekt.
Neben der finanziellen Unterstützung bietet action! umfangreiche Beratungsangebote: Antragstellende können Online-Sprechstunden buchen – sowohl per Videokonferenz als auch telefonisch. Das Team beantwortet Fragen zur Antragstellung, zur Projektdurchführung und zum Verwendungsnachweis. Die Kombination aus geringer Fördersumme, vereinfachtem Antragsverfahren, umfassender Beratung und mündlichem Verwendungsnachweis macht action! zu einem besonders niedrigschwelligen Angebot der DSEE. Antragsberechtigt sind nicht-rechtsfähige Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen – also informelle Zusammenschlüsse ohne eingetragenen Verein.
Das Förderprogramm action! wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert und von der DSEE umgesetzt. Ab dem 3. November 2025 können Anträge für Bildungsaktionen eingereicht werden, die im Jahr 2026 stattfinden. Das Programm läuft bis Ende 2027.
Weitere Informationen zum Förderprogramm action! sowie zur mündlichen Einreichung des Verwendungsnachweises unter www.d-s-e-e.de/action
Bildmaterial
Teilnehmende diskutieren beim Planspiel „Globaler Ernährungsrat“, wie Ernährung weltweit gerechter gestaltet werden kann.
Foto: Hanna Stanke
Hintergrund
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert das lokale Engagement für globale Gerechtigkeit und für eine nachhaltige Zukunft. Mit dem Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ wird dieses Engagement besonders in ländlichen Regionen Deutschlands gestärkt. Von 2025 bis 2027 werden entwicklungspolitische Bildungsaktionen mit bis zu 500 Euro gefördert. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt setzt das Förderprogramm um und bietet jungen Engagierten eine umfassende Beratung und praxisnahe Hilfestellungen.
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
(engl. Sustainable Development Goals)
Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung wurde am 25. September 2015 von 193 Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Die Agenda 2030 stellt einen „Weltzukunftsvertrag“ dar, der die Staaten dazu verpflichtet, allen Menschen bis 2030 ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Links
Weitere Informationen und Antragstellung:
Alle Informationen zum Programm, Beratungstermine und das Online-Antragsformular finden Interessierte unter:
d-s-e-e.de/action


