Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQ) TransformD – wird fortlaufend aktualisiert
Allgemeines
Was ist die Zielsetzung des Förderprogramms TransformD?
Die deutsche Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, wie der Digitalisierung aller Lebensbereiche, dem Klimawandel und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft. Um diesen Herausforderungen nicht nur zu begegnen, sondern sie aktiv zu gestalten, braucht es eine starke und widerstandsfähige Zivilgesellschaft.
Mit der finanziellen Förderung im Rahmen des Förderprogramms TransformD ermöglicht die DSEE die Umsetzung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts, die Lösungsansätze für Transformationen entwickeln und anbieten. Ihr habt bereits erfolgreich einen solchen Ansatz entwickelt und umgesetzt? Das ist toll, denn mit dem Programm TransformD fördern wir nicht nur innovative Projekte, sondern auch die Erweiterung bereits bestehender Projekte. Wichtig ist, dass sich eure Idee mit mindestens einem dieser Themenschwerpunkte auseinandersetzt:
- Digitalisierung
- Klimawandel
- Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Welche Ziele werden mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung verfolgt?
Unter dem Themenschwerpunkt Digitalisierung werden gefördert:
- Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, den digitalen Wandel für die Gesellschaft voranzutreiben und weiterzuentwickeln sowie
- Projekte, die digitale Innovationen für das Gemeinwohl ermöglichen
Diese Projekte müssen:
- Qualifizierungsangebote oder Schulungen im Bereich der Digitalisierung bereitstellen und die Teilhabe für alle ermöglichen oder
- digitale Innovationen und neue Technologien weiterentwickeln, die das Gemeinwohl stärken oder die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz verbessern, oder
- die soziale Wirkung oder die breitere Verteilung von Wissen und Ressourcen durch Nutzung digitaler Technologien oder Datenanalyse steigern.
Welche Ziele werden mit dem Themenschwerpunkt Klimawandel verfolgt?
Unter dem Themenschwerpunkt Klimawandel werden Projekte gefördert, die einen Beitrag dazu leisten, die Herausforderungen der globalen Klimakrise auf lokaler Ebene zu bewältigen.
Diese Projekte müssen:
- Ökosysteme erhalten oder wiederherstellen;
- Ressourcen wiederverwenden und recyceln oder
- Bildungs- und Sensibilisierungsangebote zum Thema Klimaschutz bereitstellen.
Welche Ziele werden mit dem Themenschwerpunkt gesellschaftlicher Zusammenhalt verfolgt?
Unter dem Themenschwerpunkt gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Projekte gefördert, die in besonderem Maße dazu beitragen, die Teilhabe verschiedener, insbesondere marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen am Engagement zu ermöglichen und damit zu einer widerstandsfähigeren Zivilgesellschaft führen.
Diese Projekte müssen:
- das Ehrenamt durch die Einbindung unterrepräsentierter und wenig sichtbarer Menschen im Engagement diverser gestalten;
- Fragestellungen thematisieren, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausfordern, mit dem Ziel, einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken; oder
- gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, indem sie beispielsweise den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen
An wen richtet sich das Förderprogramm? Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse,
- juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten
Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Institutionelle Förderungen sind im Förderprogramm TransformD ausgeschlossen. Institutionelle Förderung bedeutet, dass eine Organisation als solche gefördert wird, also die laufenden Kosten wie Miete, Personal usw. – die sogenannte Grundfinanzierung – gefördert wird. Die Grundfinanzierung sorgt dafür, dass es eine Organisation überhaupt gibt. Eine institutionelle Förderung ist beispielsweise bei Hochschulen und Universitäten üblich.
Im Förderprogramm TransformD sind ausschließlich Projektförderungen vorgesehen. Unter einer Projektförderung versteht man, dass ein Projekt zusätzlich zum laufenden Betrieb durchgeführt wird.
Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden.
Meine Organisation hat bereits ein erfolgreiches Projekt in einem der genannten Themenschwerpunkte umgesetzt. Wir möchten auf diesem Projekt aufbauen. Geht das?
TransformD fördert sowohl neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes als auch Projekte, die ihre Wirkung bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen. Skalierung bedeutet, dass euer Projekt vergrößert oder komplexer gestaltet wird. Das beinhaltet etwa die Verbreitung in weitere Regionen oder auch die Anpassung des Projektes an neue Zielgruppen, die ihr damit erreichen wollt.
In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro.
Werden auch Projekte unter 20.000 Euro gefördert?
Nein. Im Förderprogramm TransformD werden nur Projekte mit einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro gefördert. Das bedeutet, dass deine Gesamtausgaben für das Projekt mindestens bei 22.222 Euro liegen müssen.
Wie hoch sind meine Eigenmittel bei einem Förderantrag?
Die Förderung ist ein Geldbetrag, den du nicht zurückzahlen musst, wenn du die Mittel zweckentsprechend verwendet hast, also so, wie du es im Förderantrag für das Projekt beschrieben hast. Du kannst bis zu 90 % der Gesamtausgaben für das Projekt bekommen. Es ist aber wichtig, dass deine Organisation mindestens 10 % der Ausgaben selbst bezahlt. Dieser Betrag muss als Geldleistung erbracht werden.
Wenn deine Organisation den Eigenanteil nicht mit eigenen Mitteln erbringen kann, ist es möglich, als Ersatz für die Eigenmittel Geldleistungen Dritter (Drittmittel) einzubringen. Drittmittel sind öffentliche und nicht-öffentliche Mittel Dritter, also weder Mittel der DSEE noch der Antragstellerin. Diese Mittel dürfen nicht aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder anderen EU-Fonds stammen. Außerdem dürfen sie nicht aus anderen Bundesförderungen für das gleiche Projekt bzw. Programm kommen. Öffentliche Mittel sind finanzielle Leistungen, die durch Bund, Land oder Kommune (=”die öffentliche Hand”) als Zuschuss oder als Darlehen vergeben werden.
Geldwerte Leistungen, wie z.B. der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, können nicht als Eigenmittel eingesetzt werden.
Was bedeutet Anteilsfinanzierung?
Beim Förderprogramm TransformD handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Fördersumme und der Eigenanteil sich verändern können, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für das Projekt sind. Wenn die tatsächlich angefallenen Gesamtausgaben geringer sind als im Antrag geplant, verringert sich auch die Förderung der DSEE. Die DSEE erstattet also nur einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Projektausgaben, wie im Ausgaben- und Finanzierungsplan im Zuwendungsbescheid festgelegt, jedoch nicht mehr als den maximalen Förderbetrag, der im Zuwendungsbescheid angegeben ist.
In welchem Zeitraum können geförderte Projekte durchgeführt werden?
Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Du darfst mit deinem Projekt erst dann beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid dich über das Förderportal erreicht hat. Du kannst in der Regel nach zehn Wochen nach Ende der Antragsfrist mit einem Bescheid rechnen. Dein Projekt muss aber in jedem Fall bis spätestens zum 31. Dezember 2024 beendet werden. Bei der Angabe des Projektzeitraums ist es wichtig, auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen, in denen Ausgaben für dein Projekt anfallen.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms TransformD können vorhabenbezogene Personalausgaben (z. B. Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeitenden oder Neueinstellungen), Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z. B. Honorare für Maßnahmen der Beratung oder Organisationsentwicklung) und Sachausgaben (z. B. Anschaffungen, Ausgaben für Veranstaltungen wie z. B. Mieten und Verpflegung) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz) und die Vergabe von Aufträgen unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen (Nr. 3 ANBest-P) können ebenfalls gefördert werden.
Was muss ich bei der Förderung von Personalausgaben beachten?
Für dein Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt.
Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachten Leistungen zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet werden. Für Leistungen dieser Art muss ein Honorarvertrag oder ein Werkvertrag abgeschlossen werden.
Wie viele Anträge können pro Organisation genehmigt werden?
Pro Organisation kann grundsätzlich maximal ein Antrag im Rahmen des Förderprogramms TransformD im Förderzeitraum 2023/2024 bewilligt werden. Das bedeutet, dass nur ein einziger Antrag von dir für nur eines der drei Themenfelder bewilligt werden kann.
Kann eine Organisation mehrere Anträge auf Förderung im Programm TransformD stellen?
Du kannst mit deiner förderberechtigten Organisation natürlich mehrere Anträge auf Förderung im Programm TransformD stellen. Es ist jedoch ratsam, aus eigenem Interesse an einer schnellen Bearbeitung und der Konzentration deiner Ressourcen auf einen überzeugenden Antrag, nicht zu viele Anträge auf einmal einzureichen. Bitte beachte, dass nach der Bewertung maximal ein Antrag positiv entschieden wird.
Meine Organisation hat mehrere Anträge im Programm TransformD gestellt. Jetzt wollen wir einen Antrag zurückziehen. Geht das?
Du kannst im Förderportal deinen Antrag auf Förderung zurückziehen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, in welchem Status sich dein Antrag gerade befindet. Wichtig ist, dass du über die Nachrichtenfunktion des Förderportals eine Nachricht an uns sendest. Diese Nachricht muss deutlich ausdrücken, dass dein Antrag zurückgezogen werden soll und dies im Namen der berechtigten Personen deiner Organisation erfolgt. Darüber hinaus ist es notwendig, dass du dein Antragskennzeichen in diese Nachricht schreibst.
Welche Verpflichtungen gehe ich ein, wenn mein Antrag bewilligt wird?
Wenn dein Antrag bewilligt wird, wirst du zur “Zuwendungsempfängerin” beziehungsweise zum “Zuwendungsempfänger”. Damit verpflichtest du dich, die in der Förderrichtlinie genannten Bedingungen einzuhalten. Du musst darauf achten, die Fördermittel angemessen und sparsam zu verwenden.
Außerdem musst du nach den vergaberechtlichen Bestimmungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) arbeiten. Was das genau ist und wie du gut damit arbeitest erfährst du hier auf praxisnahe und spielerische Weise: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/anbest-p/
Du musst als Zuwendungsempfänger:in darauf achten, dass du zu deinem Förderprojekt mit uns ausschließlich über das Förderportal kommunizierst. Das Förderportal ist auch das Instrument, mit welchem du Mittelabrufe durchführst und Verwendungsnachweise erstellst. Du möchtest über Veränderungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan mit uns kommunizieren? Auch dazu musst du das Förderportal nutzen. Wie du uns im Förderportal kontaktieren kannst, erklärt dir dieses Video.
Du wirkst als Zuwendungsempfänger:in aktiv an Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit und bringst dich aktiv in die Evaluation ein.
Du erklärst als Zuwendungsempfänger:in, dass die DSEE Veröffentlichungen über dein Vorhaben in geeigneten Medien herausgeben kann. Außerdem darf die DSEE den Namen deiner Organisation sowie Höhe, Zweck und weitere Rahmenbedingungen deiner Förderung bekanntgeben.
Du willigst als Zuwendungsempfänger:in ein, dass ausgewählte Angaben aus deinem Fördervertrag an Dritte weitergegeben werden können und auch veröffentlicht werden dürfen.
Du stimmst der Weitergabe folgender Daten zu:
- Name und Sitz deiner Organisation
- Ort der Durchführung deines Projekts
- Bezeichnung deines Projekts
- Gegenstand der Förderung (also: Was wurde gefördert?)
- wesentlicher Inhalt deines Projektes
- Förderbetrag und Förderanteil
- Förderdauer.
Antragsvorgang
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Bitte nutze für die Antragstellung ausschließlich das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Wenn du uns deinen Antrag per E-Mail oder per Post schickst, können wir ihn leider nicht berücksichtigen.
Wie stelle ich einen Antrag im digitalen Förderportal der DSEE?
Wenn du das Förderportal nutzen möchtest, musst du im ersten Schritt deine Organisation im Förderportal registrieren. Im Anschluss daran kannst du den Antrag im Förderportal stellen. Alle Schritte werden dir über Hilfstexte im Antragssystem erläutert. Eine Hilfe zum Anlegen der Organisation findest Du hier: 01 Organisation anlegen
Wenn du schon einmal einen Antrag bei der DSEE gestellt hast, kannst du auf dein bestehendes Nutzerkonto zugreifen und die dort hinterlegten Dokumente und Daten weiter für den neuen Antrag nutzen. (s. Welche Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden?)
Hilfe zur Antragsstellung findest du hier: 02 Antrag anlegen
Wenn du deinen Antrag im Förderportal über den gelben Button “Antrag einreichen” eingereicht hast, musst du das automatisch generierte Antrags-PDF ausdrucken, rechtsverbindlich unterzeichnen und dann innerhalb einer Woche per Post an die DSEE senden. Das System fordert dich dazu direkt auf. Bitte füge dem Antragsdokument keine Änderungen per Hand hinzu – wir können deinen Antrag dann nicht mehr berücksichtigen.
Deine Organisation hat eine oder mehrere Personen festgelegt, die für deine Organisation rechtsverbindlich unterzeichnen dürfen. Wer diese Berechtigung in eurer Organisation aktuell hat, ist im Vereinsregisterauszug beziehungsweise im Handelsregisterauszug zu finden. Die Unterschrift(en) auf deinem Antrag müssen mit den Angaben im aktuellen Registerauszug übereinstimmen. Die vollständigen Namen der Unterzeichnenden sowie Ort und Datum der Unterzeichnung sollten angegeben sein. Jede Unterschrift muss im Original geleistet werden – eine eingescannte und ins Dokument eingefügte Unterschrift ist nicht zulässig.
Dein Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn
- du das automatisch vom System erstellte Antragsdokument ausgedruckt hast
und - dieser Ausdruck von der oder den unterschriftsberechtigten Personen rechtsverbindlich unterschrieben wurde
und - per Post an die DSEE gesendet wurde
und - bei der DSEE angekommen ist.
Alle Unterlagen, die zusätzlich für den Antrag benötigt werden, kannst du direkt im Antragssystem hinterlegen und musst sie nicht per Post an uns senden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Unterlagen zur Antragsstellung nachzureichen, nachdem du den Antrag digital eingereicht hast. Wenn es in deiner Organisation während der Antragsprüfung zu Veränderungen kommt, die sich auf dein Projekt auswirken oder die vertretungsberechtigten Personen betreffen, wende dich bitte mit einer Nachricht im Förderportal an uns.
Was bedeutet rechtsverbindlich unterschrieben?
Die rechtsverbindliche(n) Unterschrift(en) müssen von den zeichnungsberechtigten Personen stammen, die du beim Anlegen deiner Organisation im Förderportal benannt hast und die deine Organisation vertreten dürfen. Wer diese Berechtigung in eurer Organisation aktuell hat, ist im Vereinsregisterauszug beziehungsweise im Handelsregisterauszug zu finden. Die Unterschrift(en) auf deinem Antrag müssen mit den Angaben im aktuellen Registerauszug übereinstimmen. Die vollständigen Namen der Unterzeichnenden sowie Ort und Datum der Unterzeichnung sollten angegeben sein. Jede Unterschrift muss im Original geleistet werden – eine eingescannte und ins Dokument eingefügte Unterschrift ist nicht zulässig.
Bis wann können Anträge eingereicht werden?
Du kannst deinen Antrag vom 1. Juni 2023 bis zum 14. Juli 2023 stellen. Wenn du deinen Antrag erfolgreich im Förderportal eingereicht hast, erhältst du eine Eingangsbestätigung im Förderportal und per E-Mail. Dein Antrag hat ein automatisch generiertes Antragskennzeichen. Spätestens innerhalb einer Woche nachdem du deinen Antrag digital eingereicht hast, musst du den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag auf dem Postweg einreichen. (s. Wie stelle ich einen Antrag im digitalen Förderportal der DSEE?)
Folgende Postanschrift solltest du zur finalen Einreichung des Antrags nutzen:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Welche Unterlagen muss ich bei der digitalen Antragstellung einreichen?
Folgende Dokumente musst du über das digitale Förderportal je nach Rechtsform deiner Organisation einreichen:
- Satzung / Gesellschaftervertrag
- Aktueller Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre), aus dem alle vertretungsberechtigten Personen hervorgehen
- Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
Auf dem Postweg musst du lediglich das vom Antragssystem generierte Antragsdokument unterschrieben einreichen. Es ist nicht notwendig, weitere Unterlagen (wie z. B. Satzungen oder Freistellungsbescheide) per Post an uns zu senden. Das unterzeichnete Antragsdokument muss mit dem digital generierten Dokument identisch sein. Bitte füge dem Antragsdokument keine Änderungen per Hand hinzu – wir können deinen Antrag dann nicht mehr berücksichtigen. Hinweis: Wenn du deinem Antrag Änderungen hinzugefügt, nachdem du ihn bereits eingereicht hast, werden diese nicht übernommen.
Was muss ein Ausgaben- und Finanzierungsplan enthalten?
Der Ausgaben- und Finanzierungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlich im Zuwendungsbescheid festgelegt. Du solltest alle Ausgaben, die bei der Durchführung deines Vorhabens entstehen, sorgfältig in diesem Plan eintragen. Dazu gehören unter anderem Personal-, Honorar- und Sachausgaben.
Dein Ausgaben- und Finanzierungsplan enthält auch Angaben über die Höhe der Eigen- und Fördermittel.
Meine Organisation ist vorsteuerabzugsberechtigt: Wie wirkt sich das auf die Ausgaben- und Finanzierungsplanung aus?
Im digitalen Förderportal wirst du bei der Antragsstellung gebeten, anzugeben, ob deine Organisation für das Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Als ehrenamtliche Organisation, die im gemeinnützigen Bereich tätig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bist du in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die du bei deinen Ausgaben zahlst, von deinen Gesamtausgaben abziehen kannst, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Regel Organisationen, die zum Beispiel einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen und beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Es ist jedoch wichtig, die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen in deinem Land und deiner Region zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du die Vorteile des Vorsteuerabzugs richtig nutzen kannst.
Gemeinnützige Vereine sind in der Regel nur für den wirtschaftlichen Bereich des Vereins vorsteuerabzugsberechtigt, nicht für den nicht-wirtschaftlichen Bereich. Wenn deine Organisation das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich beantragt, kannst du im Ausgaben- und Finanzierungsplan die Beträge inklusive Mehrwertsteuer angeben und bist damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Falls ihr euer Projekt im wirtschaftlichen Bereich eures Vereins plant, für den ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, sind nur die Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) zuwendungsfähig.
Kann eine Verwaltungsausgabenpauschale beantragt werden?
Es ist in diesem Förderprogramm nicht möglich, eine Verwaltungsausgabenpauschale zu beantragen. Das bedeutet, dass du alle Ausgaben im Projekt mit Einzelbelegen abrechnen musst. Wenn du Mittel für typische Verwaltungsausgaben wie bspw. Porto, Büromaterial usw. für das Projekt beantragen möchtest, müssen diese eindeutig dem Projekt zuzuordnen sein. Laufende Ausgaben, die auch ohne das Projekt in eurer Organisation anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.
Was ist ein Bewilligungszeitraum/Förderzeitraum?
Du solltest dein Projekt so planen, dass du auch Vor- und Nachbereitungszeiten ausreichend berücksichtigst. Der Zeitraum, in welchem das Projekt stattfindet, wird Förderzeitraum oder auch Bewilligungszeitraum genannt. Innerhalb dieses Zeitraums musst du alle Arbeiten fertigstellen. Du darfst Ausgaben für dein Vorhaben nur innerhalb dieses Zeitraums tätigen. Bei Veranstaltungen und Aktionen umfasst das auch Ausgaben und Arbeiten zur Vorbereitung und Nachbereitung. Ende des Förderzeitraums ist spätestens der 31. Dezember 2024.
Kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden?
Im Förderprogramm TransformD kann kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Das heißt, ihr dürft mit eurem Projekt erst beginnen, wenn ihr eine Förderzusage (einen Zuwendungsbescheid) von uns bekommen habt.
Wie lange wird der Antrag bearbeitet?
Die DSEE prüft deinen Antrag formell, etwa in Bezug auf die Rechtsform und auf Vollständigkeit. Außerdem führen wir eine inhaltliche Prüfung durch, in der wir schauen, ob dein Antrag zu den festgelegten Kriterien passt. Wenn dein Antrag genehmigt wird, kannst du in der Regel acht Wochen nach Ende der Antragsfrist mit der Umsetzung deines Projekts beginnen. Bitte beachte, dass dein Projekt bis spätestens zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein muss.
Welche Kriterien hat die DSEE, um über eine Förderung zu entscheiden?
Die DSEE prüft alle eingereichten Anträge formal und inhaltlich. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.
Wir wenden folgende inhaltliche Kriterien bei der Auswahl an:
- nachvollziehbare Projektlogik;
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes;
- realistische Umsetzungsplanung;
- Qualität der Projekte im Hinblick auf Ziele und Wirkung;
- Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen;
- Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z. B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen);
- Engagement ist dazu geeignet und darauf angelegt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und damit zur Stärkung einer inklusiven, demokratischen Gesellschaft beizutragen.
Außerdem achten wir darauf, dass die Fördermittel regional und nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts sowie strukturschwachen und ländlichen Räumen ausgewogen verteilt werden.
Bei den genannten Bewertungskriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen für die Beurteilung der eingereichten Förderanträge. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Aus einer gewährten Zuwendung kann nicht auf eine Fortsetzung der Förderung zu gleichen oder abweichenden Konditionen geschlossen werden.
Mittelverwendung
Was ist bei Änderungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan zu beachten?
Während der Durchführung eines Projektes kann es zu Änderungen in den Einzelpositionen deines Ausgaben- und Finanzierungsplans kommen. Diese Änderungen sind nichts Ungewöhnliches. Wichtig ist, dass alle Ausgaben für das Erreichen der Projektziele getätigt werden, also der Förderzweck weiterverfolgt wird. Ist das der Fall, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines sogenannten Einzelansatzes (etwa den Sachausgaben) Änderungen vorzunehmen.
Ausgenommen davon sind Anschaffungen und Ausgaben, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und den im Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie u. a. Bußgelder, Geldstrafen, Rücklagen, kalkulatorische Kosten (z.B. die fiktive Miete für einen Raum im Vereinsgebäude, der euch gehört), Steuern auf Gewinn und Ertrag, Alkohol, Zigaretten, Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung.
Du kannst veranschlagte Einzelansätze ohne Genehmigung bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes überschreiten. Unter Einzelansatz verstehen wir die Oberkategorien, also beispielsweise Honorar-, Personal- oder Sachausgaben, nicht die Einzelpositionen für einzelne Ausgaben unterhalb dieser Kategorien. Wenn du in einem Einzelansatz zusätzliche Mittel ausgibst, musst du sie an anderer Stelle (oder anderen Stellen) einsparen – dieses Vorgehen wird bei uns auch als „kostenneutral“ bezeichnet. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Ausgaben ist nicht möglich. Bitte teile uns die geplante Änderung über die Nachrichtenfunktion im Förderportal mit.
Übersteigt die geplante Veränderung 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes, so musst du einen Änderungsantrag bei der DSEE stellen. Hierzu benötigen wir eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Ausgaben- und Finanzierungsplans von dir und eine kurze Begründung, warum die Änderung notwendig ist. Diesen Änderungsantrag kannst du formlos stellen: Bitte lade das Dokument im Förderportal unter deinem Antrag in der Rubrik „Projektunterlagen“ hoch und schicke uns die rechtsverbindlich unterzeichnete Fassung per Post zu. Erst wenn du im Förderportal die Bewilligung einer solchen Änderung erhalten hast (einen Änderungsbescheid), darfst du mit der Umsetzung beginnen.
Was muss bei den Personalausgaben berücksichtigt werden?
Im Förderprogramm TransformD kannst du Personalausgaben, die durch dein Projekt entstehen (=vorhabenbezogene Personalausgaben) beantragen. Dazu gehört sowohl die Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeitenden als auch Neueinstellungen. Für dieses Personal können wir Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkennen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeiten im Projekt eine solche Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt. Wenn deine Organisation überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird, ist das Besserstellungsverbot zu beachten.
Das Besserstellungsverbot legt fest, dass die Mitarbeitenden der antragstellenden Organisation nicht besser vergütet werden dürfen als vergleichbare Angestellte im öffentlichen Dienst.
Was muss beim Kauf von Sachgegenständen bzw. der Vergabe von Honoraraufträgen beachtet werden?
Bei den bewilligten Fördergeldern handelt es sich um Steuergelder, mit denen wirtschaftlich und sparsam umgegangen werden muss. Daher musst du grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar vergleichen.
Du bist verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien berücksichtigt werden (darunter beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit). Diese Kriterien musst du im Vorfeld definieren, damit du sie bei der Auswahl berücksichtigen kannst.
Bitte beachte auch die Merkblätter zur Vergabe, die wir im Förderportal unter deinem Antrag unter der Rubrik „Basisdaten“ hinterlegt haben.
Wenn du für die Umsetzung deines Projektes Gegenstände beschaffst, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, musst du diese gemäß Nr. 4.2 ANBest-P inventarisieren. Wir stellen Dir im Förderportal ein Muster für eine Inventarisierungsliste zur Verfügung. Du findest sie auch unter der Rubrik “Basisdaten” in deinem Antrag.
In welchem Zeitraum können die Mittel ausgegeben werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Dein Bewilligungszeitraum ist in deinem Zuwendungsbescheid verbindlich festgelegt. Ausgaben, die dir vor oder nach dem im Bescheid genannten Zeitraum entstehen (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig. Du darfst erst nach dem bewilligten Projektstart mit dem Projekt beginnen, das heißt erst zu diesem Zeitpunkt dürfen Verbindlichkeiten und Verträge eingegangen werden. Wenn du Mittel über das Förderportal abrufst, musst du diese innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang ausgeben.
Wann können die Mittel abgerufen werden?
Die Mittel für dein Projekt musst du während des Projektes im Förderportal abrufen. Du kannst sie im Förderportal anfordern, sobald dein Zuwendungsbescheid rechtskräftig ist. Das ist einen Monat nach Zustellung des Zuwendungsbescheids der Fall. Diese 31-tägige Frist kannst du verkürzen, indem du einen Rechtsbehelfsverzicht einlegst. Mit dem Rechtsbehelfsverzicht teilst du uns mit, dass du keinen Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen möchtest. Das entsprechende Dokument kannst du im Förderportal generieren, ausdrucken und uns rechtsverbindlich per Post zuschicken. Wie du genau vorgehst, wenn du einen Rechtsbehelfsverzicht einlegen möchtest, schreiben wir dir, wenn wir deinen Förderantrag bewilligen. Den Mittelabruf musst du digital über das Förderportal einreichen und anschließend innerhalb von sieben Werktagen rechtsverbindlich unterschrieben per Post an uns senden. Darauf wirst du beim Mittelabruf im Förderportal zusätzlich hingewiesen.
Fragen zum Mittelabruf
Bis wann muss ich meine bewilligten Projektmittel abgerufen haben?
Im Verlauf des Projektes kannst du mehrmals Teilsummen der bewilligten Fördermittel abrufen. Dabei hast du die Verpflichtung zum zeitnahen Mitteleinsatz. Das heißt, die abgerufenen Mittel musst du innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang ausgeben. (s. In welchem Zeitraum können die Mittel ausgegeben werden?)
Letztmalig ist ein Mittelabruf im digitalen Förderportal am 15. November des jeweiligen Kalenderjahres möglich, für das die Mittel bewilligt wurden. Wie hoch die Fördersumme für das jeweilige Kalenderjahr ist, siehst du im Zuwendungsbescheid. Fördermittel, die bis zu diesem Datum nicht abgerufen wurden, verfallen. Es ist nicht möglich, Fördermittel von einem Kalenderjahr in das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Ich habe Probleme beim Mittelabruf. Wer hilft mir?
Die DSEE bietet programmbegleitende Webinare zum Thema „Mittelabruf, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis“ an.
Ein Videotutorial zum schrittweisen Vorgehen beim Mittelabruf findest du hier: 07 Mittelabrufe
Dieses Webinar kann dir ebenfalls weiterhelfen: DSEEerklärt Fördermittel und Anträge Teil 4: Abrufen, Verwenden und Nachweisen von Fördermitteln
Informationen zum Mittelabruf findest du zum Beispiel im Hilfecenter.
Über die Nachrichtenfunktion des Förderportals kannst du selbstverständlich auch konkrete Fragen zum Mittelabruf stellen.
Während des Förderzeitraums
Wir möchten öffentlichkeitswirksam auf die Förderung durch die DSEE aufmerksam machen? Wie können wir das tun? Ab wann können wir das tun?
In der Förderrichtlinie hast du sicher schon gelesen, dass du bei Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Ähnlichem in geeigneter Form auf die Förderung deines Projekts durch uns hinweisen musst. Dazu stehen dir im Förderportal unser Logo mit dem Zusatz „gefördert von“ und das Dokument „Styleguide“ unter dem Antrag unter der Rubrik „Basisdaten“ zur Verfügung. Im Dokument steht ganz konkret, wie du unser Logo nutzen musst. Die Nutzung ist erst erlaubt, wenn dein Projekt bewilligt wurde. Eine gesonderte Freigabe der mit dem Logo der DSEE versehenen Produkte erfolgt nicht.
Informationen dazu findest du im Förderportal. Ausgewählte Förderungen präsentiert die DSEE auf ihren Kanälen unter dem Hashtag #WoWirFördern. Mit tollen Fotos, die einen Eindruck deines Projektes vermitteln, trägst du dort dazu bei, dem Ehrenamt und Engagement in Deutschland ein Gesicht zu geben. Erwähne die DSEE bei Veröffentlichungen aller Art auf geeignete Art und Weise, z. B. über die Verlinkung auf die Kanäle der DSEE in den Sozialen Netzwerken (auf Twitter, Facebook, Instagram) oder bei Interviews.
Ich möchte die DSEE während der Förderung über mein erfolgreiches Projekt auf dem Laufenden halten. Wo kann ich das tun?
Wir freuen uns, dass dein Projekt erfolgreich läuft. Veröffentlichungen in Hörfunk-, TV-, Print- oder Onlinemedien musst du mit einem geeigneten Hinweis auf die Förderung durch die DSEE verbinden. Eine Übermittlung einzelner Hinweise auf Veröffentlichungen (Zeitungsausschnitte, Videomitschnitte o. ä.) während des Projektverlaufs ist nicht notwendig. Hinweise auf ausgewählte Veröffentlichungen kannst du gern dem Sachbericht im Verwendungsnachweis beifügen. Eine Übermittlung eines Pressespiegels o. ä. ist nicht erforderlich.
Unser Projekt kann nicht wie geplant umgesetzt werden. An wen wende ich mich?
Bei allen Fragen, besonders aber bei spontanen Änderungen in deinem bewilligten Projekt, steht dir eine Ansprechperson im digitalen Förderportal zur Verfügung. Schreib uns bitte eine Nachricht im Portal. Nachrichten per E-Mail oder Brief können nicht weiterbearbeitet werden.
Ich habe während der Projektdurchführung eine Frage. An wen wende ich mich?
Bei allen Fragen zum Zuwendungsbescheid und zum durchzuführenden Projekt schreibst du bitte eine Nachricht an deine Ansprechperson im Förderportal. Nachrichten per E-Mail oder Brief können nicht weiterbearbeitet werden. Telefonisch unterstützen wir in unserer Hotline gern mit allgemeinen Informationen. Zu deinem konkreten Förderantrag wende dich bitte über das Förderportal an uns.
Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis
Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis ist deine und unsere Erfolgskontrolle für dein Projekt. Mit ihm weist du nach, dass du die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet hast. Zu deinem Verwendungsnachweis gehören der Sachbericht und der zahlenmäßige Nachweis, der mithilfe einer Belegliste erfolgt. Beide Elemente musst du im Förderportal erstellen.
Was gehört in den Sachbericht?
Neben den Daten deiner Organisation, der Bezeichnung des Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu den geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Du hast im Sachbericht die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir dir einige Fragen zum Förderprogramm, die uns helfen, das Programm auszuwerten und zu verbessern.
Aus welchen Bestandteilen besteht der zahlenmäßige Nachweis?
Im zahlenmäßigen Nachweis listest du alle Projektausgaben tabellarisch auf. Dazu gibt es ein Eingabefenster im Förderportal, welches sich an den Positionen deines Ausgaben- und Finanzierungsplans orientiert. Du musst dort folgendes eingeben: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger:in, Leistungszeitraum, Auftragsdatum.
Du musst die Nachweise (etwa Rechnungen) zunächst weder digital einreichen noch postalisch an uns senden. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet. Du musst die Belege mindestens fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufbewahren und in geeigneter Form auf Wunsch zugänglich machen. Bitte beachte, dass manche Belegarten nach einer gewissen Zeit möglicherweise nicht mehr lesbar sind (etwa Thermobelege) – du musst diese kopieren, um sie auch nach fünf Jahren noch lesbar in deinen Unterlagen zu haben.
Ich habe Probleme beim Verwendungsnachweis. Wer hilft mir?
Die DSEE bietet programmbegleitende Webinare zum Thema „Mittelabruf, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis“ an. Eine Aufzeichnung eines solchen Webinars findest du hier: DSEEerklärt Fördermittel und Anträge Teil 4: Abrufen, Verwenden und Nachweisen von Fördermitteln
Auch unser Hilfecenter steht dir zu diesem Thema zur Verfügung.
Über das Förderportal kannst du deiner Ansprechperson gern konkrete Fragen zum Verwendungsnachweis stellen.
Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung
Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?
Den Verwendungsnachweis musst du über das Förderportal einreichen. Nachdem du den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis angelegt hast, reichst du diesen digital ein. Es generiert sich dann automatisch ein PDF-Dokument im Portal, welches du ausdruckst und rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb einer Woche per Post an uns sendest. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Du wirst darüber über das Förderportal informiert.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis bei der DSEE vorliegen?
Im Programm TransformD musst du den Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Förderzeitraums, spätestens aber bis zum 30.06.2025, bei uns einreichen. Nach der digitalen Einreichung musst du den Verwendungsnachweis binnen einer Woche in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet per Post an uns senden.
Muss ich Originalbelege postalisch einreichen?
Zu deinem Verwendungsnachweis musst du zunächst keine Belege einreichen. Dieses Vorgehen bezeichnet man als belegloses Verfahren. Das bedeutet, dass du die Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal einträgst, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder per Post einreichen musst. Du musst diese Belege allerdings im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufbewahren. Falls es zu einer vertieften Prüfung kommt, musst du die Belege vorlegen können.
Was muss ich postalisch bei der DSEE einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich im Förderportal ein PDF-Dokument, welches du ausdruckst und rechtsverbindlich unterschrieben per Post an uns sendest. Bitte reiche zunächst keinerlei weitere Dokumente bei uns ein und verzichte auf jegliche handschriftliche Änderungen im Dokument.
Kann der Verwendungsnachweis auch digital unterschrieben und eingereicht werden?
Du kannst den Verwendungsnachweis mit den Unterschriften nicht digital einreichen.
Werde ich darauf hingewiesen, ab wann der Verwendungsnachweis erstellt werden kann?
Du erhältst über eine Nachricht im Förderportal die Information, dass mit der Erstellung des digitalen Verwendungsnachweises begonnen werden kann. Bitte warte diese Nachricht ab und sende im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an uns – weder postalisch noch per E-Mail oder über das Förderportal.
Fragen zur Belegführung
Müssen im zahlenmäßigen Nachweis alle Rechnungen aufgeführt werden oder handelt es sich um Sammelpositionen?
Im zahlenmäßigen Nachweis musst du alle Ausgaben einzeln aufführen. Falls du Personalausgaben geltend machen möchtest, können hier die Arbeitgeberkosten gesammelt aufgeführt und für den Projektzeitraum zusammengefasst werden.
Müssen die Belegnummern eine fortlaufende Nummer sein oder können wir auf unsere internen laufenden Nummern zurückgreifen?
Du kannst auch eigene Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in deinen Unterlagen übereinstimmt.
Wenn mehrere Positionen auf einer Rechnung stehen, muss die Erfassung pro Position oder pro Rechnung erfolgen?
Du musst jede Position einzeln erfassen.
In welcher Reihenfolge sollen Belege erfasst werden: chronologisch oder nach Belegnummer?
Du solltest deine Belege dem Ausgaben- und Finanzierungsplan so zuordnen, dass sie der Reihenfolge entsprechen, die du in deinem Antrag geplant hast.
Reicht bei Honorarausgaben der Vertrag oder brauche ich eine Rechnung, um zu belegen, dass die Ausgaben angefallen sind?
Du musst alle entstandenen Ausgaben über ordentliche Rechnungen nachweisen. Ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.
Wie lange muss ich die Originalbelege zu meinem geförderten Projekt aufbewahren?
Du musst die Originalbelege mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung des Verwendungsnachweises kommt, musst du die Belege vorlegen können. Bitte beachte dazu die geeignete Lagerung und triff geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Fotokopien), um die Lesbarkeit von Belegen sicherzustellen.
Wie weise ich die Eigenmittel in meinem Förderprojekt nach?
Im Verwendungsnachweis listest du alle projektbezogenen Ausgaben auf. Die Summe davon bezeichnet man auch als zuwendungsfähige Gesamtausgaben. Wie hoch der Anteil davon ist, der durch uns gefördert wird (=die Fördersumme), errechnet sich daraus anteilig. Wenn du die Fördersumme von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abziehst, erhältst du den Eigenanteil. Er ist somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen. Im Verwendungsnachweis musst du lediglich den genauen Betrag der Eigenmittel angeben.
Ich habe mehr Geld ausgegeben als beantragt. Wie wirkt sich das auf den Verwendungsnachweis aus?
Im Verwendungsnachweis musst du alle Ausgaben erfassen, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Summe der ursprünglich geplanten Gesamtausgaben liegen, erhöht sich die Zuwendungssumme nicht. Es kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.
Was bedeutet es genau, wenn die Einzelansätze im Ausgaben- und Finanzierungsplan um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen?
Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Darin ist auch geregelt, dass du die Einzelansätze um bis zu 20 Prozent überschreiten darfst, wenn du diese Überschreitung ausgleichen kannst, indem du bei einem anderen Einzelansatz einsparst. Mit „Einzelansatz“ sind hier die Positionen „Sachausgaben“, „Honorarausgaben“ und „Personalausgaben“ gemeint. Wenn deine Ausgaben bei einem Einzelansatz um mehr als 20 Prozent von der geplanten Summe abweichen, musst du einen Änderungsantrag stellen und brauchst unsere schriftliche Zustimmung. Diese musst du dir über das Förderportal auf dem Schriftweg einholen. (s. Was ist bei Änderungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan zu beachten?)
Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln
Wird es einen Prüfbescheid zu unserem Verwendungsnachweis durch die DSEE geben?
Nachdem dein Verwendungsnachweis von uns geprüft wurde, wird ein Schlussbescheid erstellt und dir im Förderportal zur Verfügung gestellt. Bitte hab Verständnis, dass es wegen der vielen geförderten Projekte mehrere Monate dauern wird, bis dieser Schlussbescheid zugestellt wird.
Wann müssen nicht verwendete Mittel zurück überwiesen werden?
Mittel, die du nicht verwendet hast, sollten unverzüglich auf unser Bankkonto zurücküberwiesen werden. Die Bankverbindung findest du in deinem Zuwendungsbescheid. Wenn uns nach der Prüfung deines Verwendungsnachweises auffällt, dass zu viel oder zu wenig Mittel an uns zurücküberwiesen wurden, kommen wir auf dich zu.
Bevor du nicht verwendete Mittel an uns zurücküberweist, schau dir bitte unsere Bagatellgrenzen an. Bagatellgrenzen legen fest, dass überschüssige Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn der Betrag abhängig von den Gesamtausgaben eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Dabei gilt:
Für Projekte mit weniger als 50.000 EUR Gesamtausgaben gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 EUR. Das bedeutet, dass du nicht-verausgabte Mittel nicht zurückzahlen musst, wenn diese in Summe eine Höhe von 50 EUR nicht überschreiten. Wird der Betrag von 50 EUR überschritten, musst du diesen vollständig zurückzahlen.
Für Projekte, deren Gesamtausgaben mindestens 50.001 EUR betragen, gelten die Regelungen unter Nr. 2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Dort ist festgelegt, dass du überschüssige Fördermittel nicht zurückzahlen musst, wenn deine tatsächlichen Gesamtausgaben weniger als 500 EUR unter den Gesamtausgaben des bewilligten Projektantrags liegen.