Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Unterstützungsprogramm 100xDigital 2025/2026

Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Teilen: Einem Interessenbekundungsverfahren, das neben den Basisdaten deiner Organisation, eine Selbsteinschätzung zur Digitalisierung der Organisation sowie erste Fragen zum geplanten Digitalprojekt enthält.

Aus den Interessenbekundungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist 100 Organisationen anhand zuvor definierter Kriterien ausgewählt und von der DSEE zur Antragstellung eingeladen.

Die Bewerbung zum Interessenbekundungsverfahren ist vom 16. Juni bis zum 7. Juli 2025 möglich.

Das Interessenbekundungsverfahren und auch die komplette Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Nach einer erstmaligen Registrierung könnt ihr als antragstellende Organisation zu jeder Zeit eure Informationen aktualisieren, relevante Dokumente einstellen, Förderanträge stellen, überarbeiten und mit euren Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus ganz Deutschland, die ein konkretes Digitalprojekt im Rahmen des Programms umsetzen wollen. Dazu zählen eingetragene Vereine, Stiftungen, Bürgerstiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Das Programm richtet sich an ehrenamtliche Organisationen mit maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente).

Eine erneute Bewerbung für vorherige Bewerberinnen und Bewerber sowie bereits geförderte Projekte ist möglich.

Beim Förderprogramm 100xDigital handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Fördersumme und der Eigenanteil sich verändern können, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für das Projekt sind. Wenn die tatsächlich angefallenen Gesamtausgaben geringer sind als im Antrag geplant, verringert sich auch die Förderung der DSEE. Die DSEE erstattet also nur einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Projektausgaben, wie im Ausgaben- und Finanzierungsplan im Zuwendungsbescheid festgelegt, jedoch nicht mehr als den maximalen Förderbetrag, der im Zuwendungsbescheid angegeben ist.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent in Abhängigkeit von der Fördersumme. Der Eigenanteil muss in Geldleistung, also z. B. durch Eigenmittel oder Drittmittel, erbracht werden.

Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Nicht verwendete Fördermittel verfallen und müssen ggf. an die DSEE zurückerstattet werden. Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Ausgaben) könnt ihr der jeweils aktuellen Förderbekanntmachung entnehmen.

Die Anträge werden schnellstmöglich nach Beendigung der Antragsfrist durch die DSEE geprüft. Ihr erhaltet zeitnah eine Benachrichtigung über den Status eures Antrags über das Förderportal.

Mit dem 100xDigital Unterstützungsprogramm bieten wir euch neben der Förderung ein umfangreiches Paket an Qualifizierungsmaßnahmen, On- und Offline-Vernetzungsformaten wie dem 100xDigital Vernetzungstreffen sowie Coaching und Beratung.

Das Begleitprogramm ist ein integraler Bestandteil des Programms. Die einzelnen Bausteine sollten daher bereits frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt und hierfür entsprechende zeitliche Ressourcen eingeplant werden.

Das Begleitprogramm setzt sich aus verpflichtenden sowie optionalen Bausteinen und Terminen zusammen. Zur digitalen Auftaktveranstaltung im September (vsl. am 16. September von 16 bis 19 Uhr) oder dem Vernetzungstreffen der 100xDigital Community (das Datum und der Ort werden rechtzeitig bekanntgegeben) wird die Teilnahme mindestens einer Person aus der geförderten Organisation vorausgesetzt.

Die Teilnahme an Online-Qualifizierungs-Workshops und Online-Vernetzungstreffen ist optional. Die Termine werden den 100 ausgewählten Organisationen frühzeitig bekanntgegeben.

Alle relevanten Informationen zum Programm findest du in der Bekanntmachung sowie im Förderleitfaden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprozess bei der DSEE findest du hier.