Die wichtigsten Begriffe beim Beantragen von Fördermitteln – kurz erklärt

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Liebe Engagierte und Ehrenamtliche,

wir möchten auch diejenigen von Ihnen einladen, einen Antrag für unsere Förderprogramme zu stellen, die keine deutschen Muttersprachler sind oder in der Beantragung von Fördermitteln noch nicht sehr geübt sind. Deshalb haben wir wichtige Begriffe für das Antragsverfahren hier erläutert und ins Ukrainische und Englische übersetzt.

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Шановні волонтери та небайдужі громадяни!

Ми також хотіли б запросити тих із вас, для кого німецька мова не є рідною або хто ще не має досвіду подання заявок на фінансування, подати заявку на наші програми фінансування. Для цього ми наводимо тут пояснення термінів, які є важливими для процесу подання заявки, та надаємо для них переклад українською та англійською мовами.

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Dear activists and volunteers,

We would like to invite those of you who are not native German speakers or who are still fairly inexperienced at applying for funding to apply for our funding programmes. That is why we have explained important terms for the application procedure here, and translated them into Ukrainian and English.

Liebe Engagierte und Ehrenamtliche,

wir möchten auch diejenigen von Ihnen einladen, einen Antrag für unsere Förderprogramme zu stellen, die keine deutschen Muttersprachler sind. Deshalb haben wir wichtige Begriffe für das Antragsverfahren ins Ukrainische und Englische übersetzt. Diese Erläuterungen finden Sie hier.

ANBest-P – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

ANBest-P ist die Abkürzung für die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“. Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger sind an diese Vorgaben gebunden. Die ANBest-P sind verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie im Förderportal unter Ihrem Antrag unter der Rubrik Basisdaten.

Angemessenheit des Mitteleinsatzes

Die Angemessenheit des Mitteleinsatzes gehört zu den Förderkriterien des Programms. Ausgaben, die unverhältnismäßig sind und nicht angemessen erscheinen, sind nicht zuwendungsfähig, d. h. sie werden nicht gefördert (siehe „AnBest-P“)

Anteilsfinanzierung

Anteilsfinanzierung bedeutet, dass der Fördermittelgeber nicht die gesamten Projektausgaben übernimmt. Der Anteil, den die DSEE in diesem Programm übernimmt, beträgt bis zu 95 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch nur bis zur maximalen Fördersumme. Mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben bringt die antragstellende Organisation als Eigenanteil in Form von Geldmitteln ein.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Organisationen, die aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich einen Antrag für das Programm stellen können. Dies sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Die genauen Bedingungen finden sich in der Förderrichtlinie und im Förderleitfaden.

Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Sie gilt als pauschaler Ersatz für Aufwendungen im Ehrenamt. Sie kann in Form einer Ehrenamtspauschale in Höhe von bis zu 840 Euro pro Jahr und Person oder des Übungsleiterfreibetrags mit maximal 3.000,- Euro pro Jahr und Person geleistet werden.

Aufwandsersatz

Eine Variante der Ehrenamtspauschale ist der Aufwandsersatz: Dieser kann für Auslagen, die im Rahmen der Vereinsarbeit tatsächlich entstanden sind, geleistet werden. Zu den üblicherweise erstattungsfähigen Aufwendungen gehören in erster Linie: Telefongebühren, Portokosten, Übernachtungskosten, Kosten für Büromaterialien, Fahrtkosten zu Training, oder Wettkampf, Kosten für Sport- oder Arbeitskleidung.

Ausgaben (zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige)

Der Förderleitfaden enthält eine Liste von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. D. h., dass diese nicht im Rahmen der Förderung abgerechnet werden dürfen. Im Leitfaden findet sich zudem eine Positiv-Liste mit Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, also abgerechnet werden können.

Ausgaben- und Finanzierungsplan

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan ist Teil des Förderantrags. Er dient der Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Aus ihm geht hervor, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Er enthält sowohl geplante Ausgaben als auch Einnahmen.

Bewilligungsbescheid (Zuwendungsbescheid)

Der Bewilligungsbescheid oder Zuwendungsbescheid ist das offizielle Dokument, das bestätigt, dass ein Förderantrag genehmigt wurde.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Zuwendungsempfänger Ausgaben abrechnen können. Die Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend.

bi- oder trisektorale Hilfsnetzwerke

Hilfsnetzwerke bilden sich vor Ort und vernetzen vielfältige lokale Akteure. Zu den beteiligten „Sektoren“ zählen Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik), Wirtschaft oder Wissenschaft. Ein bisektorales Netzwerk vereint Organisationen aus zwei Sektoren, trisektorale Netzwerke aus drei Sektoren.

Doppelförderung

Eine Doppelförderung ist im Förderprogramm ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass keine Maßnahmen gefördert werden können, die bereits über andere Programme der Europäischen Union (EU), des Bundes, eines Landes oder einer Kommune in Anspruch gefördert werden.

Drittmittel

Geldleistungen Dritter können als Eigenmittel in die Gesamtfinanzierung eingebracht werden, sofern diese Mittel nicht aus EU-Fonds stammen bzw. aus anderen Bundesförderungen für das gleiche Projekt bzw. Programm (siehe „Doppelförderung“).

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung für ehrenamtliches Engagement. Vereine dürfen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für ihren geleisteten Zeit- und Arbeitsaufwand steuerfrei mit bis zu 840 Euro pro Jahr und Person entschädigen (siehe „Aufwandsentschädigung“) oder deren Auslagen erstatten (siehe „Aufwandsersatz“).

Eigen- und Drittmittel

Eigenanteil bezeichnet den Prozentsatz an der Gesamtfinanzierung, den der Zuwendungsempfänger selbst einbringen muss. Dieser muss in Form von Geld erbracht werden. Ehrenamtliche Arbeitsleistung kann nicht eingerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber Drittmittel als Eigenanteil eingebracht werden.

Förderkriterien

Förderkriterien helfen dabei zu bewerten, ob ein Antrag förderfähig ist und am Ende bewilligt wird. Die einzelnen Kriterien werden bei der Antragsprüfung angewendet und sind unterschiedlich gewichtet. Zu ihnen zählen z. B. die nachvollziehbare Projektlogik oder die Ermöglichung von inklusivem Engagement.

Förderleitfaden

Der Förderleitfaden bündelt die Informationen zu einem Förderprogramm. Er ist eine wichtige Grundlage für diejenigen, die einen Förderantrag stellen möchten.

Förderportal

Das Förderportal der DSEE ermöglicht es, Förderanträge digital zu stellen. Anträge müssen über diese Plattform eingereicht werden und im Anschluss ausgedruckt, rechtsverbindlich unterzeichnet an die DSEE per Post geschickt werden.

Freistellungsbescheid

Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Organisation, dass sie von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Das Dokument ist die formale Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts.

juristische Personen

Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten und rechtsfähigen Einheit. Es gibt juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) sowie Personen des Privatrechts (z. B. der eingetragene Verein, die GmbH oder AG).

ländliche bzw. strukturschwache Räume

Wer einen Antrag in einem Handlungsfeld stellt, das auf ländliche und strukturschwache Räume zielt, kann über eine Postleitzahlenabfrage auf der DSEE-Website prüfen, ob der geplante Durchführungsort in einem so klassifizierten Gebiet liegt.

Maßnahmenbeginn / vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Sollte vor Erhalt des Bewilligungsbescheides der DSEE zwingend mit den beantragten Arbeiten begonnen werden müssen (z. B. aufgrund des engen Zeitplanes), kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Das Datum für den beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist das im Antrag angegebene Startdatum und muss nach dem Antragsdatum liegen. Wenn die DSEE dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat, darf mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden. Das bedeutet, dass trotz der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die Möglichkeit besteht, dass das Projekt nicht gefördert werden kann. Wenn für das Projekt keine Förderzusage erteilt wird, können auch keine Ausgaben geltend gemacht werden. Wenn nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für das Projekt eine Förderzusage erteilt wird, können die Ausgaben ab dem beantragten Startdatum geltend gemacht werden.

Rechtsmittelverzicht

Der Rechtsmittelverzicht bedeutet die endgültige Aufgabe des Rechts, gegen eine Entscheidung ein Rechtsmittel, z. B. einen Widerspruch einzulegen. Mit der Erklärung kann beispielsweise der Mittelabruf beschleunigt werden. Das Dokument steht im digitalen Förderportal zur Verfügung.

Sachausgaben

Sachausgaben sind Ausgaben, die keine Honorar- oder Personalausgaben sind. Sie müssen für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sein.

Sachbericht

Der Sachbericht ist zusammen mit dem zahlenmäßigen Nachweis Teil des Verwendungsnachweises. Er beschreibt die inhaltliche Umsetzung des Projekts und dient der Erfolgskontrolle. Der Sachbericht wird zusammen mit dem Verwendungsnachweis im digitalen Förderportal der DSEE spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts eingereicht.

Vereinsregisterauszug

Mit dem Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Der Vereinsregisterauszug bestätigt diese, zusätzlich geht aus diesem hervor, wer die Vertretungsberechtigten des Vereins sind. Er gehört zu den Dokumenten, die Vereine im Rahmen der Antragstellung beibringen müssen.

Verwaltungsausgabenpauschale

Die Verwaltungsausgabenpauschale dient der Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands, der durch das Projekt entsteht, aber nicht eindeutig beziffert werden kann. Sie beträgt in diesem Programm maximal 5 Prozent der förderfähigen, direkten Ausgaben.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis gehört zu den Pflichten des Zuwendungsempfängers. Nach Abschluss der Maßnahme ist dieser innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Er besteht standardmäßig aus einem Nachweis der tatsächlich im Projekt angefallenen Ausgaben und dem Sachbericht. Der Verwendungsnachweis und der Sachbericht werden über das Förderportal eingereicht.

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind Grundsätze für alle Ausgaben. Die Wirtschaftlichkeit meint das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln. Das Sparsamkeitsprinzip verlangt, ein bestimmtes Ziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erreichen.

Zahlungsanforderung (Mittelabruf)

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage einer Zahlungsanforderung durch den Zuwendungsempfänger. Voraussetzung ist, dass ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Die Zahlungsanforderung (Mittelabruf) wird digital im Förderportal erstellt und eingereicht.

Zentralstelle

Eine Zentralstelle ist eine Organisation, die Fördermittel zur Weiterleitung an andere Organisationen beantragt und verwaltet. Die Zentralstelle wird durch die Mittelweiterleitung selbst zur Zuwendungsgeberin mit allen Prüfaufgaben. Das Zentralstellenverfahren eignet sich besonders für Organisationen, die über verschiedene rechtlich selbstständige Mitgliedsorganisationen verfügen oder Landes- und Bundesverbände mit rechtlich selbstständigen Mitgliedern.

Eine Zentralstelle ist dafür verantwortlich, dass Fördergelder weitergeleitet, korrekt verwendet und abgerechnet werden. Sie ist die einzige Ansprechpartnerin für die fördernde Institution. Die Zentralstelle leitet die volle Fördersumme weiter. Es ist im Förderprogramm EHRENAMT HILFT GEMEINSAM nicht möglich, Projektmittel für die antragstellende Organisation zu beantragen. Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes der Zentralstelle kann eine Verwaltungsausgabenpauschale von max. fünf Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden.

Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid ist das offizielle Dokument, das die Bewilligung des Förderantrags bestätigt. In ihm ist auch der Bewilligungszeitraum festgelegt.

Zuwendungsempfänger

Der Zuwendungsempfänger ist die juristische Person, deren Antrag bewilligt wurde. An ihn fließen die beantragten Mittel.