NRW-Stiftung Natur – Heimat – Kultur
Die NRW-Stiftung unterstützt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im namensgebenden Aufgabenfeld der NRW-Stiftung liegt.
Grundsätzlich gilt, dass die beantragten Maßnahmen:
- in NRW beheimatet sind bzw. stattfinden sollen.
- öffentlich zugänglich bzw. für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
- nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden können.
Gefördert werden z.B.
Publikationen, Digitale Medien (Druckerzeugnisse (Bücher, Broschüren,…)
Einrichtung/Ausstattung von Einrichtungen zur Natur- und Kulturinformation/ -vermittlung