Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie
Förderprogramm Land Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind:
- Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
- Vereine und andere Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind.
Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls,
- Maßnahmen der Mitgliedergewinnung durch bspw. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen,
- Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung,
- Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie
- Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.
Das Förderprogramm startet am 01.07.2022 und ist bis 31.12.2022 befristet.