Inklusionsscheck NRW
Mehr Inklusion, mehr Gemeinschaft – Förderung für lokale Initiativen.
Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten.
Hierfür stellt die Landesregierung im Rahmen einer so genannten Festbetragsfinanzierung 300mal jeweils 2.000 € zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Grundsätzlich förderfähig sind unter anderem:
● Publikationen
● Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
● Veranstaltungen (Achtet auf die geltenden
Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus.)
Das Projekt muss
● in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden,
● bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres
abgeschlossen sein
● und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert
werden.