Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bemüht sich darum, die Internetseite www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Website wird zurzeit nach den Anforderungen an die Barrierefreiheit überarbeitet. Eine Publikation soll voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen. Diese neue Seite wird anschließend von einem unabhängigen BITV-Test-Prüfinstitut getestet. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 08. Dezember 2021 erstellt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir sind darum bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht barrierefrei sind. Bitte informieren Sie uns in solch einem Fall unter hallo@d-s-e-e.de

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  1. Wir versehen Videos derzeit nur mit automatischen Untertiteln. Die Barrierefreiheit ist aber nur teilweise erfüllt, weil diese nur das gesprochene Wort transkribieren. 
  2. Wir setzen vereinzelt und zeitlich beschränkt Schriftgrafiken in Bannern ein, versehen sie aber mit Alternativtexten.
  3. PDF- und Word-Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei. Neu erstellte Dokumente werden barrierefrei gestaltet. Dokumente älteren Datums werden nicht überarbeitet, weil eine allumfassende Umstellung einer unverhältnismäßigen Belastung gleichkäme. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie ein bestimmtes Dokument in einem barrierefreien Format benötigen.
  4. Es kann vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alt-Texte enthalten, Linktexte unverständlich sind, Abkürzungen und fremdsprachige Abschnitte nicht ausgezeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir den Fehler beheben können.
  5. Videos mit Gebärdensprache stellen wir bereit, sobald wir neue Imagevideos produziert haben. Das soll voraussichtlich 2024 geschehen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Mittwoch, 8. Dezember 2021